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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern grosso
03.01.2005, 11:40 Uhr

Verschärfte Bußgelder bei Fehlverhalten an Bahnübergängen??

Guten Morgen,

wünsche noch ein frohes und gesegnetes neues Jahr 2005 und möchte folgende Frage loswerden.

Ich habe gehört, dass die Bestrafung von Verstößen gegen die Regeln an Bahnübergängen in den kommenden Monaten drastisch angehoben werden soll. Missachtet ein Autofahrer trotz rotem Blinklicht und sich senkender Schranke die Wartepflicht so soll dies 150 EUR und ein Monat Fahrverbot bringen. Richtig teuer wird das Umfahren oder Umgehen von Schranken oder Halbschranken:
450 EUR und drei Monate Fahrverbot (bisher 50 EUR) für Kraftfahrer, 225 EUR (bisher 5 EUR) für Fußgänger und Radler (bisher 10).

Wann sollen diese Maßnahmen Gesetz werden und wo kann man das schon mal nachlesen?

Denke, der Weg ist richtig, denn es gibt viel zu viele Menschen, die die Gefahr unterschätzen.

Wäre für Informationen darüber dankbar.

Gruß aus Hessen,

Oliver

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03.01.2005, 11:45 Uhr

zu: Verschärfte Bußgelder bei Fehlverhalten an Bahnübergänge

http://www.adac.de/mitgliedschaft_leistungen/motor
welt/m_archiv/Pressemeldungen/Das_aendert_sich_200
5.asp


Laut ADAC "voraussichtlich Ende 2005".

Und sonst stehen auch noch ein Haufen weitere interessante Änderungen drin.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-003 / 3 Fehlerpunkte

Welche Mittel können die Fahrtüchtigkeit ähnlich beeinträchtigen wie Alkohol?

Eine Tasse Kaffee

Eine Tasse Tee

Bestimmte Medikamente und berauschende Mittel

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-112-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-112-B

Den Radfahrer geradeaus durchfahren lassen

Vor dem Radfahrer abbiegen, weil der motorisierte Verkehr Vorrang hat

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung