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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern westluke
12.01.2005, 14:54 Uhr

Probezeitverlängerung oder nicht???

Also :
Ich wurde vor nicht ganz einem Jahr angehalten und mir wurde vorgeworfen über rot gefahren zu sein(da war ich noch in der Probezeit). Da ich aber defenitiv nicht über rot gefahren bin und dafür einen Zeugen hatte habe ich Einspruch eingelegt und bin vor Gericht gegangen.Wurde dann Anfang Dezember verurteilt(da war ich nicht mehr in der Probezeit).

Und hier meine Frage:
Bezihen sich die Punkte dafür auf das Datum an dem es gescha(März letzen Jahres) oder auf das Datum an dem das Urteil rechtskräftig wurde(Dezember letzten Jahres)? Wenn ersteres der Fall wäre müsste ich ja mit einem Aufbauseminbar rechnen.

Schon mal danke im voraus. mfg westluke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
12.01.2005, 17:57 Uhr

zu: Probezeitverlängerung oder nicht???

Es zählt der Zeitpunkt der Tat. Wenn du tatsächlich Punkte bekommen hast, dann ist euch deine Probezeit noch nicht vorbei und du wirst noch eine Aufforderung zum Aufbauseminar bekommen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-025-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen hier nur mit Schrittgeschwindigkeit und unter Ausschluss jeglicher Gefährdung der Fahrgäste vorbeifahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-025-B

Alle Fahrzeuge, die

- entgegenkommen

- in gleicher Richtung fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-006 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten verlangt dieses Verkehrszeichen von Ihnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-006

Bremsbereitschaft

Höchste Aufmerksamkeit

Geschwindigkeit vermindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-002 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

Wo Feld- oder Waldwege in eine andere Straße münden

An Straßenkreuzung und -einmündungen

An Einmündungen mit abgesenktem Bordstein