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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
24.04.2005, 12:07 Uhr

zu: Rot über Ampel

Ein Fahrverbot bekommst du nur, wenn die Ampel schon länger als eine Sekunde rot war.
Wenn du nicht angehalten wurdest, dann wird wahrscheinlich nichts folgen. Es sei denn, dass es die Situation nicht zugelassen hat, dich an Ort und Stelle gleich anzuhalten. Dann könnte es sein, dass sich die Polizeibeamten dein Aussehen gemerkt haben und eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige an den Halter geschickt wird, mit der Aufforderung den Fahrer zu benennen.

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24.04.2005, 12:09 Uhr

zu: Rot über Ampel

Und wenn sich der Fahrer "beim besten Willen" nicht dran erinnern kann, wer zu dieser Zeit mit dem Auto unterwegs war??

Dann heißt es wohl "in dubio pro reo"!

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24.04.2005, 12:46 Uhr

zu: Rot über Ampel

»Und wenn sich der Fahrer "beim besten Willen" nicht dran erinnern kann, wer zu dieser Zeit mit dem Auto unterwegs war??«

Na er selber, wenn er der Fahrer ist ;-))
Du meinst bestimmt den Halter.
Deshalb macht es ja auch nur Sinn, wenn die Beamten den Fahrer wiedererkennen können.
Außerdem kann man gucken, wer unter der Halteranschrift sonst so gemeldet ist und wo Sohn oder Tochter wohnt.

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