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28.04.2005, 17:48 Uhr

Probezeit im EU Führerschein - falsch eingetragen?

Hallo, ich habe eine Frage. Vor etwa 1,5 Jahren habe ich meinen Führerschein in Spanien erworben. Diesen habe ich dann vor kurzem in einen EU-Führerschein umschreiben lassen. Im Internet habe ich folgendes gefunden:

»"Die Probezeit beginnt mit dem Datum des Erwerbs der Fahrerlaubnis. Das Erteilungsdatum der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse ist in Feld 10 auf der Rückseite des (neuen) Führerscheins eingetragen. Das Erteilungsdatum einzelner oder mehrerer Fahrerlaubnisklassen kann auch im Feld 14 unter Angabe mit der Nummer 10 eingetragen sein. In diesen Fällen wird in der Spalte 10 mittels "*)" darauf verwiesen (Anlage 8 FeV)."«

Im Feld 10 habe ich auch die *), aber in Feld 14 steht das Datum, an dem ich meinen Führerschein hier in Deutschland abgeholt habe, also knapp 18 Monate nach Erwerb des Führerscheins.

Muss ich das korrigieren lassen, einen neuen Führerschein beantragen, oder etwas anderes unternehmen?

Vielen Dank,
Clemens

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28.04.2005, 21:44 Uhr

zu: Probezeit im EU Führerschein - falsch eingetragen?

Du musst nichts weiter unternehmen, da hier kein Fehler vorliegt. In deinem Fall weicht das im Führerschein eingetragene Erteilungsdatum zwar vom Beginn der Probezeit ab, das heißt aber nicht, dass deine Probezeit erst ab diesem Tag beginnt.

Die Zeit, in der du die spanische Fahrerlaubnis hattest, wird voll auf die Probezeit angerechnet.

Was sich aber nicht verstehe: Wieso hast du deinen spanischen Führerschein überhaupt in einen deutschen umschreiben lassen? Umschreibungen sind innerhalb der EU nicht mehr notwendig. Und vor 1 1/2 Jahren müsste es in Spanien doch auch schon den EU-einheitlichen Führerschein gegeben haben.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

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Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-001 / 3 Fehlerpunkte

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