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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern martinaB
06.05.2005, 21:22 Uhr

verfall von fahrstunden

hallo!
ich bin dabei, führerschein zu machen und war zuerst ne zeit krank und jetzt mach ich grad abi und hatte deswegen keine zeit, weiterzumachen.
ich hatte bisher 14 doppelfahrstunden und hab auch die theoriestunden alle, nur beide prüfungen fehlen halt noch.
ich hab jetzt seit ungefähr 4 monaten nix mehr am führerschein gemacht und will den erst nach dem abi fertigmachen.
weiß jemand, ob meine theorie- oder fahrstunden verfallen können, wenn ich so lange nix gemacht hab? gibts da irgendwelche regeln zu?
danke im vorraus!
martina

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern henri
07.05.2005, 09:38 Uhr

zu: verfall von fahrstunden

Hallo Martina,

was man sich als Wissen und Können angeeignet hat geht in der Regel nicht verloren, man kommt nur aus der Übung. Insofern können Fahrstunden nicht "verfallen".

Ein von der Führerscheinbehörde erteilter Prüfauftrag hat zunächst ein Jahr Gültigkeit. Besteht man innerhalb dieses Jahres die theoretische Prüfung, so verlängert sich die Gültigkeit des Prüfauftrages um ein weiteres Jahr.

Schafft man die Ausbildung innerhalb dieser Zeit nicht, muss ein neuer Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis gestellt werden. Ob dann die nachweispflichtigen Sonderfahrten wiederholt werden müssen, erfragt man beim Fahrlehrer. Dies wird meines Wissens unterschiedlich gehandhabt.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-004-B / 3 Fehlerpunkte

Die Ampel zeigt gelbes Blinklicht. Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-004-B

Warten bis zu einem Lichtzeichenwechsel

Mit erhöhter Vorsicht heranfahren, gegebenenfalls Vorfahrt gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden