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09.05.2005, 15:40 Uhr

zu: knöllchen wegen falsch parken

Nur weil es irgendeinem Anwohner nicht passt wie Du geparkt hast, muss es ja nicht falsch sein.

Es bestehen allerdings einige Parkregeln, die keine Verkehrszeichen brauchen. Zu dem ganzen Thema "Ruhender Verkehr" gibt es in einer ordentlichen Fahrschule einen ganzen Abend Theorieunterricht. Das lässt sich hier nicht alles aufzählen.

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10.05.2005, 08:31 Uhr

zu: knöllchen wegen falsch parken

»wollt halt nur wissen ob auf einem knöllchen alles aufgelistet wird oder nur ein verstoß.«

Für gewöhnlich nur ein Verstoß, und zwar der Schwerwiegendste. Park- oder Haltverbot gilt für parken am Fahrbahnrand. Wenn das Fahrzeug aber auf dem Gehweg steht, dann gilt dort das Park- bzw. Haltverbot nicht sondern es ist eben "Parken auf dem Gehweg". Das heißt im Umkehrschluß nicht zwangsläufig, dass Halten oder Parken an dieser Stelle am Fahrbahnrand erlaubt sein muß. Es muß auch nicht unbedingt ein Halt- oder Parkverbot ausgeschildert sein, damit es verboten ist.
Zieh dir mal den § 12 StVO rein, dann siehst du klarer ;-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-017-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-017-B

Ich fahre vor dem Bus

Ich muss das Motorrad durchfahren lassen

Ich muss den Bus durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-110 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Beim Verlassen einer abknickenden Vorfahrtstraße in gerader Richtung

Vor dem Ausscheren zum Überholen oder zum Vorbeifahren

Vor dem Wiedereinordnen nach dem Überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124

Hier beginnt eine Zone mit einer

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h