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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
18.05.2005, 01:28 Uhr

zu: Bestrafung wo nach?

In Deutschland dürfen Polizisten nur schätzen dass man nicht Schrittgeschwindigkeit fährt.
Wenn du mit 120 durch eine 30er Zone fährst, könnte man dich wegen der Geschwindigkeit ohne Messung nicht anzeigen. Höchstens eine allgemeine Owi "Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit". Aber dass der Polizist sagt "das waren 100", sowas gibts hier nicht (in Österreich aber möglich).

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18.05.2005, 10:42 Uhr

zu: Bestrafung wo nach?

Geschwindigkeitsverstöße müssen gemessen werden (Ausnahme: Verkehrsberuhigter Bereich). Dabei reicht ein Polizist als Zeuge. Als Messung wird auch das Hinterherfahren (oder sogar Vorausfahren) mit einem Polizeifahrzeug anerkannt.

Dem Polizisten steht es natürlich trotzdem frei, ist er der Meinung, ein Fahrzeug sei zu schnell, dieses anzuhalten und darauf aufmerksam zu machen.

Grundsätzlich treicht idR die Zeugenaussage eines Polizisten aus, um Verkehrsverstöße zu ahnden.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-011-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-011-B

Nicht hupen, aber mir gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, da die Kinder am linken Fahrbahnrand sind

Hupen und mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren

Geschwindigkeit vermindern, bremsbereit bleiben und vorsichtig vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-102 / 3 Fehlerpunkte

Auf einer Straße mit starkem Verkehr haben Sie sich zum Linksabbiegen eingeordnet. An der Kreuzung merken Sie, dass Sie an sich nach rechts wollten. Wie verhalten Sie sich?

Sie halten an und versuchen, sich durch Rückwärtsfahren richtig einzuordnen

Sie warnen die anderen Verkehrsteilnehmer und biegen dann nach rechts ab

Sie biegen nach links ab und nehmen einen Umweg in Kauf

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein