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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
18.05.2005, 01:28 Uhr

zu: Bestrafung wo nach?

In Deutschland dürfen Polizisten nur schätzen dass man nicht Schrittgeschwindigkeit fährt.
Wenn du mit 120 durch eine 30er Zone fährst, könnte man dich wegen der Geschwindigkeit ohne Messung nicht anzeigen. Höchstens eine allgemeine Owi "Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit". Aber dass der Polizist sagt "das waren 100", sowas gibts hier nicht (in Österreich aber möglich).

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18.05.2005, 10:42 Uhr

zu: Bestrafung wo nach?

Geschwindigkeitsverstöße müssen gemessen werden (Ausnahme: Verkehrsberuhigter Bereich). Dabei reicht ein Polizist als Zeuge. Als Messung wird auch das Hinterherfahren (oder sogar Vorausfahren) mit einem Polizeifahrzeug anerkannt.

Dem Polizisten steht es natürlich trotzdem frei, ist er der Meinung, ein Fahrzeug sei zu schnell, dieses anzuhalten und darauf aufmerksam zu machen.

Grundsätzlich treicht idR die Zeugenaussage eines Polizisten aus, um Verkehrsverstöße zu ahnden.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-105-B / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-105-B

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-005 / 3 Fehlerpunkte

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Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen werden muss

Wenn die sichere Führung des Fahrzeugs nicht mehr gewährleistet ist

Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons in der Hand gehalten werden muss