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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
19.05.2005, 22:57 Uhr

zu: Laser

Natürlich ist die Messung zulässig, es sind auch Messungen mit Handlaserpistolen erlaubt (wenn sich eine Kommune die mal leisten kann :) ).

Aber mal ehrlich, wenn Die Messung mit jenem Messgerät unzulässig wäre, würden die Behörden es auch bestimmt nicht benutzen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
19.05.2005, 23:10 Uhr

zu: Laser

Ist leider (?) so, dass diese Teile narrensicher sind. Sie spucken erst ein Ergebnis aus, wenn sie das angepeilte Fahrzeug merhere Sekunden ohne Unterbrechung im Visier gehabt und einwandfrei das "Echo" ihres eigenen Laserstrahls wieder aufgefangen haben. Ist das nicht der Fall, geben die Geräte nichts anderes als eine Fehlermeldung aus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
20.05.2005, 03:10 Uhr

zu: Laser

Tjaja, mit ner Blade wird man halt leider schon mal gelasert, das kommt vor. Ich hab mir neulich auch ein Puenktchen am Tatzelwurm eingefangen. Dreck.
Irgendwie sollten wir uns besser alle SuperMotos kaufen, da faengt der Spass schon im legalen Bereich an.

Beileid,
FLiszt

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Onky
24.05.2005, 21:04 Uhr

zu: Laser

Hallo,
Ich wurde auch gelasered! 3 punkte :-( bin noch in der Probezeit!
KFZ ist aber auf jemand anderst zugelassen!

Nun meine Frage?
Behalt ich den Lappen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
25.05.2005, 12:47 Uhr

zu: Laser

Kommt darauf an, wie schnell Du gefahren bist.
Aber 3 Punkte lassen auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 - 40 km/h schließen.

Das würde wiederum heißen, daß Du im Regelfall (und als Ersttäter) den Lappen zwar grundsätzlich behältst, ihn aber einen Monat lang den Herren in Grün zur Verwahrung geben musst (= 1 Monat Fahrverbot).

Dazu kommt dann für Dich noch die Anordnung zur Teilnahme am Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Die Höhe des Bußgeldest weißt Du ja bestimmt schon.

So weit, mfg
durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-101-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-101-B

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-107 / 3 Fehlerpunkte

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Warum sind ältere Fußgänger im Verkehr mehr gefährdet als jüngere?

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