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20.05.2005, 21:35 Uhr

zu: WÄRE DER FÜHRERSCHEIN WEG?

Folgende Grenzen dürften für Dich wichtig sein:

- Wenn Du unter 21 km/h zu schnell bist, kommst Du mit einem Verwarngeld (bis 35 Euro) davon, keine weiteren Konsequenzen.

- Bei mehr als 20 km/h werden Strafen, da nun auch Verwaltungsgebühren hinzukommen, erheblich höher. Wenn Du in der Probezeit bist, wird diese auf insges. 4 Jahre verlängert und Du mußt an einem Aufbauseminar (ca. 300 - 400 Euro) teilnehmen. Außerdem gibt es ab 21 km/h ein Puünktchen.

- Fahrverbot gibt es erst ab einer Überschreitung von mehr als 30 km/h.

Natürlich alle Werte abzüglich Toleranz.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang, dessen Schranken geöffnet sind. Wie verhalten Sie sich?

Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, Bahnstrecke beobachten

Vor dem Bahnübergang warten, wenn auf ihm wegen Stau angehalten werden müsste

Mit unverminderter Geschwindigkeit weiterfahren, weil in solchen Fällen der Straßenverkehr immer Vorrang hat

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-101 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Überholen verboten?

In allen Einbahnstraßen

Wo die Verkehrslage unklar ist

Wo der Gegenverkehr behindert werden könnte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-102 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann beim Fahren eine vermeidbare Lärmbelästigung entstehen?

Durch schadhafte Schalldämpfer

Durch unnötig starkes Beschleunigen

Durch Fahren mit niedriger Drehzahl