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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ruwn
23.05.2005, 15:11 Uhr

Welchen Anhänger darf ich ziehen?

Hallo,
nachdem ich mich nun bereits bei 3 (!) Fahrlehrern erkundigt habe und immer verschiedene Antworten bekam, versuche ich es nun hier.
Ich besitze den Führerschein Klasse B.
Mein VW Bora hat ein Leergewicht von 1330 Kg und ein zul.Gg von 1820 Kg. Wie schwer darf ein Anhänger maximal sein, dass ich ihn noch mit Klasse B ziehen darf?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Beddy
23.05.2005, 15:27 Uhr

zu: Welchen Anhänger darf ich ziehen?

Hi der Anhänger darf max. 750 kg schwer sein. Ansonsten ist die Führerscheinklasse BE erforderlich!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Duff
23.05.2005, 15:35 Uhr

zu: Welchen Anhänger darf ich ziehen?

Das ist aber nur die halbe Wahrheit:

zul.Gg von Auto + Gewicht von Anhänger darf 3500kg nicht übersteigen.

Außerdem muss das Leergewicht des Fahrzeuges größer sein als das Gewicht des Anhängers.

Dato dürfte der Anhänger max 1330kg wiegen (natürlich ist die Anhängelast des Boras meiner Meinung nach geringer).

Ich hoffe das stimmt alles so, das vergisst man so schnell.

Duff

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
24.05.2005, 01:42 Uhr

zu: Welchen Anhänger darf ich ziehen?

Ist korrekt so.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen

Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-003 / 3 Fehlerpunkte

Über welche Telefonnummern können Sie nach einem Unfall mit Verletzten die Polizei und einen Not- oder Rettungsdienst erreichen?

0130

110 oder 112