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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern nina_morgenroth
04.07.2005, 16:20 Uhr

Führerschein USA

hallo,

ich bin vom 31.Juli bis 18 Dez. in Florida.
Wenn ich dort einen Führerschein mache, kann ich dann in Deutschland ohne Probleme ein halbes Jahr fahren?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driver
05.07.2005, 09:06 Uhr

zu: Führerschein USA

Da dein Aufenthalt in den USA weniger als 185 beträgt, ist der FS aus den USA in D völlig wertlos.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern nina_morgenroth
05.07.2005, 12:45 Uhr

zu: Führerschein USA

ja aber dann ist das ganze doch ein witz, wenn man grundsätzlich nur ein visum für 6 mon bekommt. da bekommt man ja nie diese 185 tage

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driver
05.07.2005, 14:38 Uhr

zu: Führerschein USA

tja, ein Aufenthalt in den USA soll ja auch in erster Linie nicht unbedingt dem Erwerb eines möglichst billigen FS dienen. ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern nina_morgenroth
05.07.2005, 16:51 Uhr

zu: Führerschein USA

es geht mir doch net drum den billiger zu machen, dass ich ihn hier nochmal machen muss, war mir schon klar. ich geh dort zur schule ein halbes jahr weil meine oma auch us staatsbürger ist und dort lebt. und da ich am 21 dez 18 werde wäre es nunmal sinnvoll gewesen, dass ich nicht dann mit 18 in deutshcland sitze und nicht fahren kann.
war keinesfalls gemeint dass ich die teuren preise in deutschland vermeiden wollte

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-103-B / 3 Fehlerpunkte

Warum ist hier ein großer Seitenabstand erforderlich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-103-B

Weil sonst Spritzwasser die Sicht erschwert

Weil Sie sonst auf Wasserlachen zu spät reagieren können

Weil der Anhalteweg länger als auf trockener Straße ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-103 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie zu beachten, wenn Sie eine Ladung transportieren wollen?

Oberhalb einer Höhe von 2,5 m darf die Ladung bis zu 50 cm nach vorn über den Fahrzeugumriss hinausragen

Maß- und Gewichtsgrenzen dürfen nicht überschritten werden

Die Ladung darf den Fahrer nicht behindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind