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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schnullerbacke
07.07.2005, 12:42 Uhr

zu: muss ich alles neu machen ??

http://www.fahrtipps.de/recht/fev.php?par=31
steht alles da drin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
07.07.2005, 13:03 Uhr

zu: muss ich alles neu machen ??

§ 31 FeV ist alles andere als leicht zu lesen, daher die Antwort lieber im Klartext: Ja, nach Ablauf der 3-Jahres-Frist nützt dir der marokkanische Führerschein leider nichts mehr, d.h. du musst die komplette theoretische und praktische Ausbildung einschließlich der Prüfungen machen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004

Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach rechts anzeigen

Sie dürfen nicht nach rechts abbiegen

Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105

Die Fahrtrichtung nach links ist vorgeschrieben

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen, wenn nötig warten

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie links blinken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist in dieser Situation richtig? (Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B

Auf beiden Fahrstreifen darf höchstens mit Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbeigefahren werden

Die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen dürfen ohne besondere Vorsicht an dem Bus vorbeifahren

Auf beiden Fahrstreifen muss angehalten werden, wenn sonst Fahrgäste gefährdet würden