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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern fahrschüler
14.07.2005, 18:34 Uhr

ich soll 2x Vorstellungsentgeld bezahlen

hallo, habe heute meine letze rechnung des bestandenen führerscheins erhalten. da ich einmal durch die praktische gefallen bin. soll ich nun für die zweite praktische prüfung nochmal das vorstellungsentgeld bezahlen. jedoch habe ich bereits beide male beim tüv 77 euro bezahlt... kann die fahrschule das verlangen? danke für antworten

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern fahrschüler
14.07.2005, 20:36 Uhr

zu: ich soll 2x Vorstellungsentgeld bezahlen

verlangen das alle fahrschulen?

vollkommen ungerechtfertigter betrag (96 euro). dafür dass mich der lehrer in eine liste einträgt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
14.07.2005, 21:43 Uhr

zu: ich soll 2x Vorstellungsentgeld bezahlen

Diese Gebühr ist aber üblich und der Fahrlehrer muss dich nicht nur in die Liste eintragen, er muss u.a. auch 45 Minuten neben dir sitzen und dir das Auto zur Verfügung stellen.
In deinem Ausbildungsvertrag steht diese Gebühr sicherlich so drin.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Annuciata
11.08.2005, 15:17 Uhr

zu: ich soll 2x Vorstellungsentgeld bezahlen

da bin ich ja beruhigt, dass es bei mannchen fahrschulen noch teuerer ist als bei mir. ich muss zusätzlich zu den 77 euro tüv nochmal 70 euro an meinen fahrlehrer zahlen und finde das auch total ungerechtfertigt teuer. es ist ja nicht so als ob er irgendwie mehr macht als in einer normalen fahrstunde. eher weniger. und die kostet 20 euro.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-108 / 3 Fehlerpunkte

Was bedeutet dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-108

Beginn einer Umleitung

Anfang einer geschlossenen Ortschaft

Ende einer geschlossenen Ortschaft

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie hören ein Einsatzhorn. Welche Fragen müssen Sie sich in diesem Moment stellen?

Könnte das Einsatzfahrzeug durch mich behindert werden?

Darf das Fahrzeug das Einsatzhorn überhaupt benutzen?

Woher kommt das Einsatzfahrzeug?

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind