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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern fahrschüler
14.07.2005, 18:34 Uhr

ich soll 2x Vorstellungsentgeld bezahlen

hallo, habe heute meine letze rechnung des bestandenen führerscheins erhalten. da ich einmal durch die praktische gefallen bin. soll ich nun für die zweite praktische prüfung nochmal das vorstellungsentgeld bezahlen. jedoch habe ich bereits beide male beim tüv 77 euro bezahlt... kann die fahrschule das verlangen? danke für antworten

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern fahrschüler
14.07.2005, 20:36 Uhr

zu: ich soll 2x Vorstellungsentgeld bezahlen

verlangen das alle fahrschulen?

vollkommen ungerechtfertigter betrag (96 euro). dafür dass mich der lehrer in eine liste einträgt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
14.07.2005, 21:43 Uhr

zu: ich soll 2x Vorstellungsentgeld bezahlen

Diese Gebühr ist aber üblich und der Fahrlehrer muss dich nicht nur in die Liste eintragen, er muss u.a. auch 45 Minuten neben dir sitzen und dir das Auto zur Verfügung stellen.
In deinem Ausbildungsvertrag steht diese Gebühr sicherlich so drin.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Annuciata
11.08.2005, 15:17 Uhr

zu: ich soll 2x Vorstellungsentgeld bezahlen

da bin ich ja beruhigt, dass es bei mannchen fahrschulen noch teuerer ist als bei mir. ich muss zusätzlich zu den 77 euro tüv nochmal 70 euro an meinen fahrlehrer zahlen und finde das auch total ungerechtfertigt teuer. es ist ja nicht so als ob er irgendwie mehr macht als in einer normalen fahrstunde. eher weniger. und die kostet 20 euro.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-125 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-125

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang

Auf einen beschrankten Bahnübergang

Auf einen Bauzaun, der die Fahrbahn einengt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren

Zügig abbiegen, da die Fußgänger auf den Fahrzeugverkehr Rücksicht nehmen müssen

Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-009-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-009-B

Sofort stark bremsen und bremsbereit bleiben

Mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, um einen Nachfolgenden nicht zu behindern

Mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, weil die Kinder bestimmt stehen bleiben