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16.07.2005, 17:13 Uhr

zu: Kopie oder Original?

also ich habe damals bei der Führerscheinstelle die Orginale abgegeben eine Kopie gilt normalerweise nicht, außer sie ist amtlich beglaubigt.
Gebt ihr den Antrag nicht selbst ab?

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16.07.2005, 19:31 Uhr

zu: Kopie oder Original?

beglaubigte Kopien kannst du in jedem Rathaus machen lassen.
Warum willst du denn nicht die Orginale abgeben, die brauchst du doch eh nicht mehr.

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16.07.2005, 20:20 Uhr

zu: Kopie oder Original?

ja die kopieren das dort, kostet dann (bei mir) ca. 1 EUR.

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17.07.2005, 16:03 Uhr

zu: Kopie oder Original?

Bei uns wird das etwas anders gehandhabt. Den Antrag mit Passfoto, Sehtestbescheinigung und Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen gibt der Fahrschüler selbst ab. Ich habe schon genug Bürokratie am Hals, da muss ich nicht noch bei der Stadtverwaltung anstehen. Die jungen Leute sollen ihren Antrag mal schön selbst abgeben ;-)
Die fälligen Gebühren sind dabei gleich vor Ort zu bezahlen, eine Rechnung verschickt die Behörde wohl nur in Ausnahmefällen.

Die Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen muss nur vorgezeigt werden und kann dann anschließend vom Fahrschüler wieder mitgenommen werden. Die Sehtestbescheinigung bleibt allerdings bei der Behörde, weil sie ja zwei Jahre gültig ist und von der Behörde auch für eine Erweiterung innerhalb dieser Zeit wieder benutzt werden kann.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-017-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-017-B

Fußgänger wechseln häufig die Straßenseite

Parkende Fahrzeuge erschweren die Sicht

Fußgänger betreten manchmal unachtsam die Fahrbahn