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Kins
26.07.2005, 13:06 Uhr
Probezeit beim Auto wenn vorher Roller vorhanden???
Ich bin mittlerweile 18 Jahre alt und bin ab dem 15 Lebensjahr Roller gefahren.Verkürzt sich meine Probezeit deshalb auch um 1 Jahr statt wie beim 125er Führerschein um 2 Jahre????
#89120
Georg_g
26.07.2005, 16:48 Uhr
zu: Probezeit beim Auto wenn vorher Roller vorhanden???
Ein Roller, egal ob Mofa oder Klasse M, bewirkt leider keinen Beginn der Probezeit. Du hast also für die Klasse B 2 Jahre Probezeit.
#89143
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-102 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist das Halten verboten?
Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen
Vor Ein- und Ausfahrten von Grundstücken
Auf Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-008 / 3 Fehlerpunkte
An einem direkt vor Ihnen fahrenden Polizeifahrzeug leuchtet "BITTE FOLGEN" auf. Welche Bedeutung hat das?
Alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren, müssen dem Polizeifahrzeug folgen
Nur Sie müssen dem Polizeifahrzeug folgen
Nur Schwertransporte müssen dem Polizeifahrzeug folgen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?
Es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden
Beim Einfahren in den Kreis ist zu blinken
Das Halten auf der Kreisfahrbahn ist verboten
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Diese FAHRTIPPS-Seite (Nr. 261) wurde zuletzt aktualisiert am 14.05.2018
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