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26.07.2005, 15:30 Uhr

Vorladung nach blitzen

Hallo Forengemeinde, folgendes Problem:
Ich wurde auf der Autobahn geblitzt (106 km/h bei 80 km/h erlaubt). Ich war mit dem Fahrzeug meiner Mutter unterwegs. Als der vorläufige Bescheid mit Foto kam, habe ich mit meiner Mutter ausgemacht das sie die 3 Punkte nimmt, meinen Namen nicht mit angibt, da ich noch in der Probezeit bin und ihr die 3 Punkte nichts ausmachen. Jetzt kam auf einmal Post von der Polizei aus meiner Stadt, das ich vorgeladen bin für nächste Woche weil ich oben genanntes Vergehen begangen habe. Dazu kommt noch das die Zuwiderhandlung in einem anderen Bundesland war als das Bundesland wo ich herkomme. Jetzt die Frage: 1. Wie kommen die zu meinem Namen? Meine Mutter hat meinen schließlich nicht angegeben. 2. Was sollen wir machen? Wenn meine Mutter trotzdem sagt sie ist gefahren, und wir kommen nicht damit durch (ich bin ja auf dem Foto drauf) hat sie ja falsche Angaben gemacht. Geb ich es gleich zu, kann sie ja sagen sie hat sich geirrt. blöde Sache. Danke schonmal für die Antworten

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26.07.2005, 17:28 Uhr

Vom Verfasser:

zu1. Ich wollte eigentlich wissen warum die sich die Mühe machen das Foto abzugleichen um meinen Namen rauszubekommen, obwohl es praktisch von meiner Mutter schon zugegeben wurde. Zumal der Berarbeitungsaufwand noch höher wurde da es von Bundesland zu Bundesland weitergegeben wurde (wurde in Thüringen geblitzt und wohne in Sachsen).

zu2. Haben die Beweise (abgesehen von dem schlechten Foto auf dem man mich nicht von meiner Mutter unterscheiden kann, wenn sie ihre Haare zusammenbindet), dass ich gefahren bin?

zu Also: Ne Nachschulung hatt ich schon (eigentlich ne interressante Sache wenns nicht so teuer wäre).
Und zu dem Spruch da passieren häufig Unfälle: Ich bin immernoch der Meinung dass die, die beim Spurwechsel nicht blinken gefährlicher sind, als die welche mal bissel schneller fahren, sich aber dafür immer bemerkbar machen.

DANKE

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrlinie müssen Sie einhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-004-B

Die rechte

Die linke

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-103 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf der Fahrbahn, wenn rechts ein geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist

An Taxenständen

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Die Regel "rechts vor links"

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung