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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Nestor
29.07.2005, 09:55 Uhr

Umzug in andere Stadt /kein Wechsel des KFZ-Kennzeichens ?

Hallo zusammen,

ich ziehe in eine andere Stadt , möchte allerdings mein altes KFZ-Kennzeichen behalten.

Die Möglichkeit des 2.Wohnsitzes ist nicht gegeben.

Welche Möglichkeiten gibt es ?

Schönes WE in der Hoffnung auf aussagekräftige Antworten.

Nestor

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
29.07.2005, 11:30 Uhr

zu: Umzug in andere Stadt /kein Wechsel des KFZ-Kennzeichens ?

>Die Möglichkeit des 2.Wohnsitzes ist nicht gegeben.

Welche Möglichkeiten gibt es ?<

Keine

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HighHeelDiva
29.07.2005, 14:16 Uhr

zu: Umzug in andere Stadt /kein Wechsel des KFZ-Kennzeichens ?

....hmmm es sei denn Du kennst jemanden, oder hast evtl Verwandte in Deinem alten Wohnsitz, auf die Du das Auto anmelden könntest??? Ginge das nicht auch???

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Ihren Vorrang dürfen Sie nur dann nutzen, wenn die Engstelle frei ist

Trotz Vorrang müssen Sie sich auf ein Anhalten einstellen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-006 / 3 Fehlerpunkte

Eine Straßenbahn fährt in der Fahrbahnmitte und erreicht eine Haltestelle mit wartenden Fahrgästen am Fahrbahnrand. Wie verhalten Sie sich kurz vor dem Stillstand der Straßenbahn?

Ich bleibe hinter der Straßenbahn, um die Fahrgäste nicht zu gefährden

Ich brauche die Fahrgäste in dieser Situation nicht zu beachten, weil sie die Fahrbahn noch nicht betreten dürfen

Ich überhole die Straßenbahn, weil diese noch nicht steht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich