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 foxy 
02.09.2005, 15:36 Uhr
Stau auf dem Standstreifen
Hi!
Als ich gestern morgen auf der Autobahn zur Arbeit gefahren bin, sah ich schon von weitem, dass an der Ausfahrt, an der ich runtermusste, sich einiges an Autos gestaut hat...nur standen diese Autos nicht auf der rechten Spur, sondern alle auf dem Standstreifen. Ich war etwas verunsichert, ob ich jetzt weiter zu Ausfahrt fahren sollte und erst einscheren sollte, wenn ich dort angekommen bin. Das problem wäre aber gewesen, dass ich den Verkehr der rechten Spur enorm behindert hätte, da ich sicher bremsen müsste, um eine Lücke zu finden oder überhaupt reingelassen zu werden. Ich hab mich dann hinten auf dem Standstreifen eingereiht...
Kann die Polizei bei so etwas überhaupt eingreifen?! Gäbe es Folgen für die Betreffenden?!
Ein Bekannter von mir stand mal mit seiner Maschine im Stau, es war sehr heiß an dem tag und bevor er in seiner lederkombi und dem held zusammenbrach ist er rüber auf den standstreifen zur nächsten Autobahnbrücke. Die Polizei hat ihm daraufhin eine 1500 € lastige Strafe aufgebrummt und ihm zusätzlich ein halbes Jahr den Führerschein entnommen. Sicher, das war ein Einzelfall, aber bei so einm Stau auf dem Standstreifen hätten sie sicher nichts tun können oder?!
Würd mich mal interessieren, danke schon mal für die Antworten :)
PS. Zum Motorradfahrer und dessen Strafe würd ich auch euer Statement hören. Ist sowas gerechtfertigt? das war doch nur purer Eigenschutz...oder?

 Michael (Wien)
02.09.2005, 15:42 Uhr
zu: Stau auf dem Standstreifen
Hat er sich "brav" (= langsam und vor- und umsichtig) auf dem Standstreifen am Stau vorbeigemogelt oder dort ordentlich Stoff gegeben und mit hoher Geschwindigkeit an der Kolonne vorbeigezoomt? Im ersten Fall erscheint mir die Strafe völlig absurd, im zweiten gerechtfertigt.
lG,
Mike
 foxy 
02.09.2005, 15:45 Uhr
zu: Stau auf dem Standstreifen
also...ich glaube nicht, dass er da wie ein irrer dran vorbeigefahren ist (; dafür war er schon zu fertig vom rumstehen und anfahren im stau...
tja, die polizei hat mal wieder maßlos übertrieben :/
 Michael (Wien)
02.09.2005, 16:00 Uhr
zu: Stau auf dem Standstreifen
Ich kann mir nicht vorstellen, dass alleine das Befahren des Standstreifens mit einem einspurigen KFZ in einer solchen Strafe resultiert, und auch im Web finde ich nix, was da auch nur annähernd hinkommt. Da ist z.B. die Rede von 50 Euro und zwei Punkten ... also irgendwas muss da noch gewesen sein :-?
lG, M
 foxy 
02.09.2005, 17:10 Uhr
zu: Stau auf dem Standstreifen
hm...hast recht...ist auch etwas zu heftig, ich frag mal genauer nach, interessiert mich nämlich :)
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Im Kreisverkehr ist das Halten auf der Fahrbahn verboten
Eine Mittelinsel darf nur überfahren werden, wenn dies aufgrund der Fahrzeuggröße unvermeidbar ist
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