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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
22.09.2005, 18:11 Uhr

zu: Bescheid bekommen und nun?

»Wie gehts weiter? Entzug oder Nachschulung?«

Eine Entziehung der Fahrerlaubnis kommt hier nicht in Betracht, wenn du nicht gerade betrunken warst. Wie es danach weitergeht, hängt dann davon ab, ob ein Bußgeldbescheid erlassen wird.

»Die Versicherung hat den Schaden dem Fahrzeughalter gezahlt, kann sie mich in Regress nehmen bei sowas?«

Nein, dann bräuchte man ja keine Versicherung, wenn man den Schaden schließlich doch bezahlen müsste. Regress kommt nur dann in Frage, wenn die Versicherung nicht für dich leisten müsste, wie bei Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis etc.
Du verlierst allerdings einen Teil deines Schadenfreiheitsrabattes und wirst entsprechend hochgestuft.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
22.09.2005, 19:20 Uhr

zu: Bescheid bekommen und nun?

Die Haftpflichtversicherung zahlt immer, wenn ein berechtigter Fahrer am Steuer saß. Ob für das Fahrzeug andere Fahrer ausgeschlossen waren ("Alleinfahrerrabatt"), kann dir nur dein Verlobter sagen.

Oder geht es jetzt um die Kasko, weil du schreibst, dass dein Verlobter Geld von der Versicherung bekommen hat?

Regress bzw. Schadenersatz könnte allerdings dein Verlobter von dir verlangen. Aber das wird er wohl nicht machen, wenn ihr beiden noch heiraten wollt ;-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02.003 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist zu rechnen, wenn man sich Kindern nähert?

Mit verkehrsgerechtem Verhalten der Kinder

Mit unüberlegtem Verhalten der Kinder

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-103 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie zu beachten, wenn Sie eine Ladung transportieren wollen?

Die Ladung darf den Fahrer nicht behindern

Maß- und Gewichtsgrenzen dürfen nicht überschritten werden

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