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01.10.2005, 01:01 Uhr

Unfall

Hallo leute! Brauche eure Hilfe erneut!
Hatte vor paar Wochen kleinen Unfall gehabt.
Ich bin aus dem Parkplatz zu weit rausgefahren, habe dadurch den Verkehr gefähdet. Habe dann zurück gesetzt, den Wagen hinter mir habe ich, wegen der Sonne Blendung, in den rückspiegel nicht bemerkt. Der stand versetzt nach rechts.Bin mit 5 km/h gegen das Auto rückwerts gefahren. Die Polizei war da und ich werde Bussgeld Zahlen müssen. Muss ich denn als Anfänger die Nachschulung machen? Es ist ein geringer Sachschaden entstanden ( 700 Euro )

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01.10.2005, 14:11 Uhr

zu: Unfall

Die Höhe des entstandenen Sachschadens ist völlig egal. Auch wie tief die Sonne stand und ob der Wagen hinter dir versetzt stand.
Beim Rückwärtsfahren gelten besondere Sorgfaltspflichten. Wenn dir also eine Fehler beim Rückwärtsfahren vorgeworfen wurde (davon gehe ich fast aus), wird innerhalb des nächsten halben Jahres die Aufforderung zum Aufbauseminar kommen. Zusätzl. Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008 / 3 Fehlerpunkte

Wann darf bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild nach rechts abgebogen werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008

Wenn eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist

Wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist

Wenn nur einzelne Fußgänger geringfügig behindert werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn Sie unterwegs feststellen, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist?

Bis zur nächsten Vertragswerkstatt weiterfahren

Das Fahrzeug auf kürzestem Weg aus dem Verkehr ziehen

Erst nach Beseitigung des Schadens weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-117 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich, wenn Sie im Winter in eine so beschilderte Straße einfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-117

Auf Wintersportler achten

Soweit erforderlich, mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Als Anlieger brauchen Sie auf der Fahrbahn keine besondere Rücksicht auf Wintersportler zu nehmen