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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern StefanE
09.10.2005, 12:20 Uhr

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (142 StGB) -

Hallo,

vor einer Woche klingelte die Polizei bei mir. Eine Passantin hatte beobachtet, wie ich beim Einparken den hinter mir stehenden Wagen berührt haben soll und Anzeige erstattet. Ich hatte das beim Einparken nicht bemerkt.

Beide Halter wurden gerufen.

Der Schaden ist optisch kaum wahrnehmbar, nur minimalst vorhanden. Die Stoßstange ist an anderen Stellen sehr viel deutlicher beschädigt. Der durch mich entstandene Schaden ist hingegen ist weniger als ein Bagatellschaden.

Die Sache wurde der Versicherung gemeldet.

Die Polizeidirektion schickt mir jetzt einen schriftlichen Anhörungbogen als Beschuldigter wg. dem o.g. Vorwurf.

Wie soll ich reagieren? Kann ich davon ausgehen, dass wenn ich die Ereignisse wie zugetragen schildere, die Anklage fallengelassen wird? Oder sollte ich doch lieber einen Rechtsanwalt aufsuchen?

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10.10.2005, 08:10 Uhr

zu: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (142 StGB) -

Für mich ist kein Schaden aufgetreten, wenn nach Auftragen von 2ml Politur die Stelle nicht mehr ausgemacht werden kann.

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10.10.2005, 15:15 Uhr

zu: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (142 StGB) -

Letztlich müsste das natürlich von einem Sachverständigen festgestellt werden, keine Frage.

Ich habe da allerdings keinen Zweifel dran.

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13.10.2005, 19:19 Uhr

zu: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (142 StGB) -

Das ist mir diesen "Sommer" auch passiert...
Ich parke meinen 7,5-Tonner Kipper immer bei uns im Wohngebiet am Sraßenrand, wo auch alle anderen parken.
Eines morgens, es war fürchterlich am regnen, kam ich zum LKW und mußt feststellen, daß ich von vorne, bis auf 20cm, zugeparkt worden bin.
Dann hab ich hinten geguckt und mußte feststellen, daß ich bis zum Hintermann noch etwa 80cm hatte.
Nun gut.
Motor an, Bremse los uns gaaaaanz langsam zurück. Im Spiegel konnte ich nix aber auch gar nix sehen. Also bin ich nach Gefühl gefahren.
Als ich der Meinung war, daß die Lücke vorne groß genug zum ausparken war, habe ich die Bremse angetippt und bin vorwärts losgefahren.

Abends kam dann der kleine Junge Mann von Nebenan und fragte mich, ob ich wohl derjenige sein könnte, der sein LKW-Zugmaul in der Motorhaube seines R19 verewigt haben könnte. Ich hab dann nachgeschaut und die Höhe der Beule und des Zugmauls stimmten überein.

Von daher war ich das dan wohl...
Obwohl ich von dem Zusammentreffen nicht s aber auch gar nicht mitbekommen hab. Ich denke mal, daß ich genau in dem Moment, als ich die Bremse angetippt hab, den R19 touchiert hab.
Dumm gelaufen...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004

Wenn Sie bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung auf dem linken fahren, haben Sie absoluten Vorrang

Dem Gegenverkehr Vorrang einräumen

Bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung das Reißverschlussverfahren anwenden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142

Es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden

Beim Einfahren in den Kreis ist zu blinken

Das Halten auf der Kreisfahrbahn ist verboten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006 / 3 Fehlerpunkte

Welchen Hinweis gibt dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006

Vorrang vor dem Gegenverkehr

Einbahnstraße

Abbiegen verboten