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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Norbert Veith
12.10.2005, 22:12 Uhr

zu: Zweimal durchgefallen - und jetzt?

Lange Lücken in der Ausbildung sind immer zu vermeiden. Versuche, es jetzt am Stück durchzureißen. Wenn Du einen guten FL hast, würde ich diesen nicht wechseln. Während der Fahrstunden darf der FL nicht telefonieren. Probiere, ihn zu anderen Zeiten zu erreichen. Klappt es nicht, besuche die Fahrschule persönlich, müsste ja zur Theorie ein Büro haben. Dann Tel.-Nr. erfragen oder gleich Termine vereinbaren. Der Führerschein ist meist nur eine Geldfrage und mit 30 Jahren nicht so kritisch wie mit 18. Idiotentest usw. gibt es nicht, lästig ist nur die Wartezeit nach dem jeweils 3. Versuch, was der obigen Forderung nach zügiger Ausbildung entgegensteht.

Nicht verrückt machen! Der nächste Versuch läuft ganz entspannt ab, wenn es dennoch kracht, sind nach 3 Monaten wieder 3 Versuche im Abstand von 14 Tagen möglich. Eine gewisse Lässigkeit ist auch kein Fehler.


Wenn der Fahrlehrer die Prüfungsanmeldung gemacht hat, war das Potential ja grundsätzlich vorhanden. Gegen die Nervosität bei der Prüfung hilft Routine. Versuche zudem, direkt vor der Prüfung nochmals eine halbe Fahrstunde zu erhalten. Habe ich immer so gemacht und es hat sich durchaus bewährt. Bei PKW und auch bei Motorrad. 20 Minuten reichen. In dieser Zeit baut sich dann der Streß ab und man macht die dümmsten Fehler. Die Prüfung läuft dafür umso besser.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Welches Fahrzeug muss warten, wenn eine Baustelle die halbe Fahrbahn blockiert?

Immer das kleinere Fahrzeug

Das Fahrzeug, auf dessen Seite die Baustelle ist

Das Fahrzeug auf der freien Fahrbahnhälfte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit