Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern silver130
29.10.2005, 18:05 Uhr

l oder t mit 15

ich bin 15 und mache gerade den führerschein klasse l, ich habe heute in einer zeitschrift gelesen das man mit 15 auch klasse t mit sondergenehmigung machen kann, aber ist dies wirklich möglich, und wenn ja, wo steht das
euer silver130

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern cruiser15
29.10.2005, 18:35 Uhr

zu: l oder t mit 15

Ich glaube du musst voreisen das deine Elter nen Landwirtschaftlichen Betrieb haben und dann darfst du glaub ich nur zum Feld und zurück fahren!!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern titeuf
04.11.2005, 15:31 Uhr

zu: l oder t mit 15

ich glau ein T kannste erst mit 16 machen
MFG
Titeuf

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern patrick22
10.11.2005, 10:49 Uhr

zu: l oder t mit 15

gemäß § 10 I Nr.4 (Mindestalter) FeV, 16 Jahre für die Klasse A1,M,S,L und T allerdings T beschränkt auf bbH. max. 40 km/h ab 18 Jahre bbH. max. 60 km/h

gruß p

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-004 / 3 Fehlerpunkte

Was kann das Telefonieren des Fahrzeugführers während der Fahrt bewirken?

Ablenkung ist ausgeschlossen

Ablenkung durch das Gespräch

Ablenkung durch die Bedienung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004

Dem Gegenverkehr Vorrang einräumen

Wenn Sie bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung auf dem linken fahren, haben Sie absoluten Vorrang

Bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung das Reißverschlussverfahren anwenden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen