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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Speerstark
30.10.2005, 18:34 Uhr

TÜV überziehen

Hallo,

wer kann mir verbindlich sagen ob ich Ärger mit meiner Versicherung bekomme, wenn der TÜV Termin um 2 Monate überzogen ist falls etwas passiert ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
30.10.2005, 18:50 Uhr

zu: TÜV überziehen

Probleme mit der Versicherung dürfte es nur geben, wenn an dem Fahrzeug technische Mängel vorhanden sind, die ursächlich für einen Unfall waren.

Ansonsten bringt dir das Überziehen auch keine Vorteile, weil die neue Plakette auf den eigentlichen Fälligkeitsmonat rückdatiert wird.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
30.10.2005, 20:10 Uhr

Muss ich dann zweimal zum TUEV?

Ich habe ein Motorrad, bei dem ich schon seit laengerer Zeit "mal eben die Motordichtungen wechseln" moechte. Der TUEV ist im Sommer 2002 abgelaufen, aber angemeldet isses (wenn auch momentan "gerade" nicht fahrbereit).

Wenn ich jetzt naechstes Fruehjahr mit dem Bike beim TUEV vorfahre - muss ich dann dreimal durchfahren, um die aktuelle Plakette zu bekommen?

Kann ich dann auch achtmal durchfahren, um TUEV bis ins Jahr 2021 zu bekommen?

Fragen ueber Fragen rund um den deutschen Amtschimmel...

Grusz.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
30.10.2005, 20:31 Uhr

zu: TÜV überziehen

Ich kenne diese Zahlenspielerei rund um die Plakette, und ich nehme an, dass dir die Antworten auf deine Fragen durchaus bekannt sind.

Das, was den angeblichen Amtsschimmel in Deutschland beweisen soll, dürfte in der Praxis überaus selten vorkommen. Und wenn an deiner Mühle der TÜV seit über 3 Jahren abgelaufen ist, dann solltest du zufrieden sein, dass die Zulassungsstelle das Fahrzeug noch nicht zwangsweise stillgelegt hat ;-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.8.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Was wird in das Verkehrszentralregister eingetragen?

Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Verwarnungsgeld

Straftaten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr

Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Bußgeld

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130

Auf ein Überholverbot, das im 3 km Entfernung beginnt

Auf eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen für eine Richtung von 3 km Länge

Auf eine Überholtverbotstrecke von 3 km Länge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung