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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
02.11.2005, 15:56 Uhr

zu: parknen mit wohnmobil

Tja, Parkplätze sind weder Schwimmbäder noch Campingplätze. Deswegen hinken die Vergleiche mit den "lebensnahen Beispielen" etwas. Ich würde die Bestimmungen der StVO so interpretieren, dass ein Benutzer je benötigter Parkfläche zahlen muss. Ein Wohnmobil, das zwei Parkflächen benötigt, müsste auch zwei Parkscheine ziehen, während 4 oder 6 Motorräder, die in einer einzigen Parklücke stehen, nur einen Parkschein benötigen.

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02.11.2005, 16:30 Uhr

zu: parknen mit wohnmobil

»@georg_g
jedes moped zahlt für sich selber. siehe beispiel smart. ging lang und breit durch die presse.«


Das kenne ich anders, eben so, dass mehrere Motorräder nur einen Parkschein je Parkflächenmarkeirung benötigen. Beim Smart kenne ich nur die Thematik, wo Smart-Fahrer ihr Vehikel quer zur Fahrtrichtung abgestellt haben. Es dürfte auch bei einem Smart kaum möglich sein, zwei Fahrzeuge auf einer gemeinsamen Parkflächenmarkierung unterzubringen.

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02.11.2005, 16:49 Uhr

zu: parknen mit wohnmobil

Ich habe beim Googlen einige Urteile gefunden, wonach mehrere Motorräder beim Parken im Bereich einer Parkuhr gemeinsam parken dürfen und nur einmal bezahlen müssen. Warum sollte das bei Parkscheinautomaten anders sein? Es gibt ja nur einen technischen, aber keinen rechtlichen Unterschied zwischen Parkuhren und Parkscheinautomaten.

"Die Städte brauchen das Geld" ist für mich erst mal kein Argument. Die Städte können sich auch bei Geldmangel nicht über die StVO hinwegsetzen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-104 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch abgefahrene Reifen

Durch zu hoch eingestellte Scheinwerfer

Durch auffällige Lackierung des Fahrzeugs

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-020-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-020-B

Ich muss den roten Pkw vorlassen

Ich muss die Straßenbahn vorlassen

Ich darf als Erster fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-102 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist bei Dunkelheit eine Ladung zu kennzeichnen, die mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt?

Durch Einschalten der Nebelschlussleuchte

Mit orangefarbener Warntafel

Mit roter Leuchte und rotem Rückstrahler