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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tamara2
08.11.2005, 15:52 Uhr

Wieviele Theoriestunden etc?

Hallo,

seit einigen Monaten hab ich nun endlich meinen A1 Führerschein.Hatte vor ein paar Wochen Geburtstag (18) und möchte jetzt mit B anfangen. Jetzt aber meine Frage:
Da ich ja schon einen Führerschein habe, fallen Theoriestunden weg. Wieviel muss ich machen?
Desweiteren hab ich gehört, dass ich nicht 10 Fehler, sondern 6 Fehler machen darf. Stimmt das?
Und wieviele praktische Stunden sind Pflicht? Ich habe etwas von 12 Grundstunden und 12 Sonderfahrten gehört. Sind diese Angaben korrekt?

Vielen Dank im Vorraus,

Tamara

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rockyna
08.11.2005, 16:28 Uhr

zu: Wieviele Theoriestunden etc?

Hallo
Ja habe auch A1 und bin gerade bei B. Ich hatte 6 PflichtTheoriestunden plus 2 Zusatzstoff, 20 zu beantwortenden Fragen mit höchstens einer Fehlerzahl von 6 Punkten. Bei dem praktischen Teil musst du genauso viel wie alle machen nämlich 12 Sonderfahrten.
Gruß

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-020-B / 3 Fehlerpunkte

Die Straßenbahn ist an der Haltestelle gerade zum Stehen gekommen. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-020-B

Wenn eine Gefährdung ein- oder aussteigender Fahrgäste ausgeschlossen ist

Wenn ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht behindert werden

Wenn Sie die Fahrgäste mit der Hupe gewarnt haben und diese daraufhin stehen bleiben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis

Ja, für kurzfristige Einkäufe

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind