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 aistings
14.11.2005, 15:52 Uhr
Fahrerflucht trotz Selbstanzeige?
Hallo,
ich hoffe, mir kann hier jemand bei folgendem Fall mit einer kompetenten Auskunft helfen.
Bin gestern nacht gegen 2 Uhr mit dem Wagen meiner Frau beim rückwärts Ausparken gegen eine vor dem Bürgersteig auf der Straße stehende rot/weiße Begrenzugsstange gestoßen, die dadurch leicht verbogen wurde.
Ich sah keine zwingende Notwendigkeit, diesen Bagatellschaden an der Begrenzungsstange sofort der Polizei zu melden sondern informierte die Polizei erst 6 Stunden später durch meinen Anruf.
Zu meiner großen Überraschung wurde ich schon bei diesem Telefonat regelrecht aggressiv durch den Beamten angefahren, was mir denn einfiele, einfach Fahrerflucht zu begehen, ich solle augenblicklich im Präsidium erscheinen und hätte mit einer Anzeige wegen Fahrerflucht zu rechnen.
Diese Unfreundlichkeit und Aggressivität setzte sich bei meinem Erscheinen im Präsidium in Form von zwei weiteren mißgelaunten Polizeibeamten mir gegenüber fort, so dass ich mir wie ein Schwerverbrecher vorkam.
Mir war zuvor absolut nicht bewußt, dass ich bei einem von mir verursachten Schaden, der nicht direkt die Sache einer bestimmten Person betrifft, durch meine Entfernung vom "Tatort" und eine zu spät eingeleitete Schadenmeldung eine Straftat begehen würde!
Folge ist also nun eine Strafanzeige gegen mich und die Autoversicherung will den Schaden aufgrund von Fahrerflucht nicht bezahlen!!
Lohnt sich hier der Weg zum Rechtsanwalt??
Kennt jemand einen entsprechenden Präzedenzfall???
Vielen Dank für Hilfe.

 Driv0r
14.11.2005, 16:23 Uhr
zu: Fahrerflucht trotz Selbstanzeige?
Was hätte er denn machen sollen?
Eine angemessene Zeit warten bis Vater Staat vielleicht vorbeikommt? Einen Zettel mit seiner Adresse hinterlassen? Für wen?
Meiner Meinung nach war sein Verhalten richtig. Besser wäre es höchstens gewesen, wenn er sich gleich bei der Polizei gemeldet hätte.
 Viviane
14.11.2005, 16:36 Uhr
zu: Fahrerflucht trotz Selbstanzeige?
darum gehts, DIREKT bei der polizei melden-da ist ja schließlich auch nachts jemand da.
 Georg_g
14.11.2005, 16:43 Uhr
zu: Fahrerflucht trotz Selbstanzeige?
Das unfreundliche Verhalten der Polizisten ist zwar nicht schön, ändert aber leider am Vorwurf der Unfallflucht nichts. Der Gesetzgeber verlangt zunächst eine angemessene Wartezeit, was bei einem nächtlichen Anprall an einen Pfosten natürlich kaum von Erfolg gekrönt sein wird.
Erscheint nach Ablauf der Wartezeit kein Feststellungsberechtigter, so hat man eine nahe gelegene Polizeidienststelle zu benachrichtigen, und zwar (Zitat StVO) "unverzüglich". So steht's im § 34 StVO (http://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_34.php)
6 Stunden Verzögerung ist sicher nicht mehr unverzüglich.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-005 / 3 Fehlerpunkte
Sie sehen dieses Verkehrszeichen. Womit müssen Sie rechnen?

Mit Vorrang des Gegenverkehrs
Mit Blendung durch den Gegenverkehr bei Nacht
Mit Gegenverkehr
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung das Reißverschlussverfahren anwenden
Wenn Sie bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung auf dem linken fahren, haben Sie absoluten Vorrang
Dem Gegenverkehr Vorrang einräumen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-001 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie tun, wenn Sie den Fahrstreifen wechseln wollen?
Fahrstreifenwechsel rechtzeitig ankündigen
Vor dem Fahrstreifenwechsel immer stark abbremsen
Auf nachfolgenden Verkehr achten
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