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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern maritmo
04.01.2006, 22:03 Uhr

Personenbeförderungsschein

benötige ich einen Personenbeförderungsschein, wenn ich eine Reise organisiere, und die Leite beispielsweise vom Flughafen abhole, und dann eine 2 wöchige Rundreise im 9 sitzer mit denen unternehme.

wäre super wenn jemand sich hier auskennt,
(hab im Gesetz bereits nachgelesen aber nicht wirklich was verstanden)

Danke
maritmo

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
04.01.2006, 22:14 Uhr

zu: Personenbeförderungsschein

Wenn die Fahrt gewerblich durchgeführt wird, handelt es sich um eine Ausflugs- oder Ferienzielreise nach § 48 FeV. Dann ist ein P-Schein (im Amtsdeutsch: Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) erforderlich.

Wird die Fahrt privat und nicht-gewerblich (z.B. mit Bekannten oder Verwandten) durchgeführt, dann ist kein P-Schein erforderlich.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-004 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen eine Vorfahrtstraße überqueren. Die Sicht nach beiden Seiten ist durch parkende Fahrzeuge stark eingeschränkt. Wie verhalten Sie sich?

Die Kreuzung möglichst schnell überqueren

Den kreuzenden Verkehr durch Hupzeichen warnen

Vorsichtig in die Kreuzung hineintasten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-005 / 3 Fehlerpunkte

Im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn hält ein Linienbus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an einer Haltestelle. Wie verhalten Sie sich?

Geschwindigkeit beibehalten, da der Bus auf der anderen Fahrbahnseite hält

Auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen

Nur dann mit Schrittgeschwindigkeit weiterfahren, wenn Fahrgäste die Fahrbahn überqueren wollen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-102 / 3 Fehlerpunkte

Was sind vermeidbare Behinderungen im fließenden Verkehr?

Abwürgen des Motors

Liegenbleiben wegen Kraftstoffmangels

Langsam fahren ohne triftigen Grund