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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ChackZz
20.01.2006, 12:00 Uhr

Prüfer trägt falsches Datum ein!

Hallo,
ich habe heute morgen (20.01.06) meine Prüfung(Klasse B) bestanden. Nun hat der Prüfer auf dem Führerschein aber 20.12.06 eingetragen. Nun meine Fragen:
Muss das geändert werden? Wenn ja, wo? Ist der Führerschein trotzdem gültig, kann das probleme geben, beispielsweise bei einer Führerscheinkontrolle der Polizei?

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20.01.2006, 15:03 Uhr

zu: Prüfer trägt falsches Datum ein!

Ich hab nur Angst, das es nachher heißt, ich wäre ohne gültigen Führerschein gefahren. Ich werde auf jedenfall Montag mal beim TÜV anrufen und mal nachfragen.

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21.01.2006, 00:10 Uhr

zu: Prüfer trägt falsches Datum ein!

Hallo ChackZz,

Du bist ja auch ohne gültigen Führerschein gefahren... ;-)

Aber strafrechtlich relevant ist ausschließlich, ob Du im Besitz einer Fahrerlaubnis bist. Und das bist Du seit heute. Das wird im Kontrollfalle natürlich im Zentralrechner nachgeforscht und da stehst Du drin.

Der falsche FS ist Sache der Behörden. Im Ausland würde ich damit allerdings auch nicht fahren...

Gruß

Ka-Fahrer

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Das Halten bis zu 3 Minuten

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-008-B / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-008-B

Nur den in gleicher Richtung fahrenden Radfahrer durchfahren lassen

Beide Radfahrer durchfahren lassen

Hupen und vor beiden Radfahrern abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-102 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist bei Dunkelheit eine Ladung zu kennzeichnen, die mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt?

Mit roter Leuchte und rotem Rückstrahler

Durch Einschalten der Nebelschlussleuchte

Mit orangefarbener Warntafel