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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern angel_of_sin
06.02.2006, 15:04 Uhr

zu: Roller "Leicht" getunt

auf jedenfall Bußgeld, es hat nichts damit zu tun ob du Klasse b hast, der Roller darf nur 45/50 Fahren und wenn der Roller "getuned" ist (also Drossel ausgebaut)geht erstens der Versicherungsschutz verloren und 2tens wäre er offiziell nicht im Straßenverkehr zulässig soweit ich weiß....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
06.02.2006, 15:33 Uhr

zu: Roller "Leicht" getunt

Das wäre eine Straftat, nämlich "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Ein derartiges Kraftrad dürfte zumindest zur Klasse A1 gehören, für das definitiv keine Fahrerlaubnis besteht.

Zur Strafandrohung guckst du hier:

http://bundesrecht.juris.de/stvg/BJNR004370909BJNE
003201308.html

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004

Dem Gegenverkehr Vorrang einräumen

Wenn Sie bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung auf dem linken fahren, haben Sie absoluten Vorrang

Bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung das Reißverschlussverfahren anwenden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-112 / 3 Fehlerpunkte

Wie weit vor und hinter einem Haltestellenschild dürfen Sie nicht parken?

Jeweilsm

Jeweilsm

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-003 / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie besonders mit Fahrbahnvereisung rechnen?

Auf Brücken

Auf Strecken, die durch Wald führen

Auf stark befahrenen Strecken