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 hein_moeg
07.02.2006, 20:59 Uhr
MoFa-Prüfbescheinigung
Hallo, liebe Fahrtipps User!
Ich habe folgendes Problem:
Ich habe Anfang August 2005 mit meiner MoFa-Prüfung begonnen. In meiner Fahrschule habe ich fast regelmäßig an den Theoretischen Stunden teilgenommen. Also ich habe jedes Mal meine MoFa-Lernbögen ausgefüllt und anschließend an dem Theorieunterricht für den Autoführerschein (Klasse-B) teilgenommen. Vor kurzem (ca. ende Dezember 2005) habe ich zusätzlich meine 90-minütige Praxisausbildung absolviert. Jetzt hab ich einige Probleme mit meiner Fahrschule, im engeren Sinne mit meinem Fahrlehrer.
Mein Problem:
Mein Fahrlehrer händigt mir meine Bescheinigung nicht aus, wo meiner Meinung nach vermerkt ist, das ich meine Theorie- wie Praxisstunden absolviert habe.
Jetzt einige Fragen zu meinem Problem:
1. Muss mein Fahrlehrer die Bescheinigung nach erfolgreich absolvierter Ausbildungszeit aushändigen?
2. Kann ich, wenn ich diese dann bekomme, mit dieser Bescheinigung zu einer zugehörigen Prüfstelle gehen, und mich sozusagen selbstständig zur Prüfung anmelden, oder muss dies, wie mein Fahrlehrer behauptet, durch den Fahrlehrer angemeldet werden?
Hier einige Daten:
- Meinen "Führerschein" habe ich bereits bezahlt!
- Ich bin 15 Jahre alt.
- Ich habe 6 Doppelstunden Theorie-, und 90 Minuten Praxisunterricht absolviert.
Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir helfen könntet. Danke im Voraus!

 hein_moeg
08.02.2006, 20:11 Uhr
zu: MoFa-Prüfbescheinigung
Also zu meinem Punkt 2, kann ich sagen, das ich der Meinung bin, das das geht!
Aus folgendem Grund:
Bei uns in der Schule (Nicht meine Fahrschule, sondern die normale Schule) werden die Schüler auf die theoretische MoFa-Prüfung vorbereitet. Diese können nach Absolvieren der Pflichtstunden mit der ausgehändigten Bescheinigung zur Prüfstelle gehen und sich der MoFa-Prüfung stellen! Wohlgemerkt ohne vorherige Anmeldung durch die Lehrkraft!
Wäre super, wenn ihr mir diese Frage beantworten könntet aber danke für die bereits beantwortete Frage!
 hein_moeg
09.02.2006, 14:17 Uhr
zu: MoFa-Prüfbescheinigung
Danke, genau so habe ich mir das auch gedacht, mir kommt es dennoch komisch vor warum mein Fahrlehrer dann einen solchen Stress um die ganze Sache macht!
Vielen dank für die Antworten!
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Auf eine Zollstelle in 100 m Entfernung
Auf das Verbot der Einfahrt in 100 m Entfernung
Auf eine Einbahnstraße von 100 m Länge
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte
Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?
Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig
Die Regel "rechts vor links"
Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken
Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken
Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden
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