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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dodadade
09.02.2006, 21:43 Uhr

Probezeit trotz Roller !!??

Hey Leute,
ich hab mal eine Frage...Ich habe schon ein paar Mal in Eurem Forum "rumgeschnuppert" , aber konnte nirgends eine Anwort auf meine Frage finden!Deswegen stell ich sie jetzt einfach selbst!
Also ich habe einen 50er Roller Führerschein und jetzt würde mich mal interessieren, wie das alles aussieht mit der Probezeit,wenn ich meinen Autoführerschein mache!!Habe ich dann praktisch vier Jahre Probezeit(wegen zwei Jahre Roller fahren und dann noch die normale Probezeit)oder ist das dann alles verkürzt auf sogar zwei Jahre, mit denen ich bereits mit dem Roller im Straßenverkehr war!?Sind es vielleicht auch drei Jahre...ne Mischung aus allen Zeiten...Es wäre wirklich nett,wenn ich von irgenjemand eine kurze Antwort bekommen würde!!
Viele liebe Grüße DODADADE

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09.02.2006, 21:48 Uhr

zu: Probezeit trotz Roller !!??

Hey,danke für die Antwort....!
wär ja auch viel zu schön gewesen... :-(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
09.02.2006, 22:15 Uhr

zu: Probezeit trotz Roller !!??

falls dich des tröstet dodadade, du kannst den autoführerschein mit 17 machen dann faängt nämlich die Probezeit an, halt musst du ein jahr lang mit mami oder papi fahren, ist aber ja einigermasen sinnvoll. Dann hättest du mit 18jahren schon mal 1 jahr probezeit weg, dann besteht die Möglichkeit das du schon mit 18 keine Probezeit mehr hast indem du so ein seminar "diezweite Phase besuchst" wie des genua geht weiss ich net genau aber es geht. Wenn du diesen Kurs besucht hast der allerdings 250 euro kostet, hast du die probezeit um einjahr verkürzt. Das heisst mit 18 haste dann keine probezeit mehr. ,-) gut oder des mache ich jetzt nämlich mit 18 auch dieses seminar, weil ich einfach kein bock auf probezeit hab. Die 250 euro sind es wert, denn mit probezeit wenn du auffällst, bsw. gesxchwindigkeitsbeschränkung uberschreiten, kriegste gleich viel mehr ärger als wenn jemand der schon länger führerschein hat, ohne probezeit musste bei bestimmten geschwindigkeitsbegrenzungen also verstoss nur bußgeld zahlen villeicht noch ein paar punkte des wars aber.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie im Bereich dieses Verkehrszeichens zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110

Sie dürfen parken

Sie müssen mit an- und abfahrenden Taxen rechnen

Sie dürfen halten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Was versteht man unter defensivem Fahren?

Vorsorglich an jeder Kreuzung anhalten

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Nicht auf seinem Recht bestehen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-109 / 3 Fehlerpunkte

Sie befinden sich im Kreisverkehr. Was ist zu beachten?

Eine Mittelinsel darf nur überfahren werden, wenn dies aufgrund der Fahrzeuggröße unvermeidbar ist

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

Im Kreisverkehr ist das Halten auf der Fahrbahn verboten