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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern angel_of_sin
23.02.2006, 10:37 Uhr

....schon aus der Probezeit?

Hallo alle miteinander,
ich hab mal ne etwas blöde Frage: Ich hab im Januar nen Unfall gebaut (glaub 75€ Bußgeld + 3 Punkte) und es kam noch keine Nachschulungsaufforderung, jetzt hab ich mir überlegt, da ich am 11. Februar 1 Jahr meiner Probezeit umhabe noch so nen Kurs zu machen wo ich noch ein Jahr Probezeit gestrichen kriege, somit wär ich ja dann offziell aus der Probezeit und müsste wenn der Nachschulungsbescheid (und somit noch 2 Jahre verlängerung der Probezeit) die Nachschulung nicht antreten, oder?

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23.02.2006, 14:58 Uhr

zu: ....schon aus der Probezeit?

@ heuschrecke

...ein Versuch wärs ja Wert gewesen :-/

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-005 / 3 Fehlerpunkte

Unter welchen Bedingungen ist Telefonieren für den Fahrer während der Fahrt unzulässig?

Wenn die sichere Führung des Fahrzeugs nicht mehr gewährleistet ist

Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen werden muss

Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons in der Hand gehalten werden muss

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hier rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B

Mit Querverkehr vor der Kurve

Mit einer gefährlichen Linkskurve

Mit einem hinter der Kuppe liegen gebliebenen Fahrzeug

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-115 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten, wenn ein Zusammenstoß mit Wild nicht mehr zu vermeiden ist?

In jedem Fall ein Ausweichmanöver durchführen

Bremsen, Lenkrad bzw. Lenker gut festhalten und versuchen, die Fahrtrichtung beizubehalten