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24.02.2006, 18:12 Uhr

Missachtung der Vorfahrt mit Unfallfolge

Erstmal ein lautes Hallo an die Forum User, hoffe Ihr könnt mir genauso gut weiterhelfen wie den ander Frage-stelern...! Und zwar folgendes Problem:

Hatte vor 2 Monaten einen Unfall wg Missachtung der Vorfahrt (Anm. mit dem Auto meiner Zivi-stelle).
Dazu muss ich sagen, dass es mir absolut schleierhaft ist wie es das andere Auto an meinem Blickfeld vorbei geschafft hat, da mir diese Kreuzung als gefährlich bekannt war! Daher lies ich das Auto wortwörtlich in die Kreuzung rollen, keine Geschwindigkeit, nichts! Ich achtete verstärkt auf Autos die von links (schrfe kurve!)kamen, blickte natürlich auch nach rechts (lange Gerade..),war bestimmt schon zur Hälfte auf der Kreuzung, wollte nach links fahrn und erwischte das von rechts gekommene Auto auf Höhe des Hinterrades.

Die gerufenen Polizisten versicherteten mir nur ein "übliches Bußgeld wg Ordnungswiedrigkeit in Höhe von 50 €" . Vorgestern bekam ich nun Post vom Landratsamt:

- Geldbuße : insg. 85,60 (davon 60 wg Ordnungswiedrigkeit)
-Fahrverbot: - Monate
-Vorgesehne Bewertung nach Punktesystem: 3 Punkte...

...so, wär meine Probezeit jetzt nich erst am 19.4.06 rum wär das alles ja gar kein Thema...! :(


Meine Fragen:
-müsste das Landratsamt nicht wissen dass ich noch in der Probezeit bin? ...oder mich zumindest wg Aufbauseminar informieren?
-sind für diesen tatbestand tatsächlich 3 Punkte vorgesehen?
- Macht es Sinn Einspruch zu erheben? ->Ich war wirklich verdammt vorsichtig!! (Beifahrer ist Zeuge!!)
- Liese sich durch einen Prozess die "Punktvergabe" bis nach Ablauf der Probezeit verzögern, sodass ich keine Nachschulung machen muss?

...oder lieber bezahlen und klappe halten, vielleicht verraffen ses....

Wär überglücklich wenn Ihr mir weiterhelfen könntet und der eine oder ander nen Tip füt mich hat...

buX

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24.02.2006, 18:32 Uhr

zu: Missachtung der Vorfahrt mit Unfallfolge

Hallo und willkommen im Forum!

Meine Fragen:
"-müsste das Landratsamt nicht wissen dass ich noch in der Probezeit bin? ...oder mich zumindest wg Aufbauseminar informieren?"

Nein, das macht die Führerscheinstelle und die kann damit auf sich warten lassen, gerne auch mal so 6 Monate. Rechtskräftig bleibt die Anordnung des Aufbauseminars trotzdem.

"-sind für diesen tatbestand tatsächlich 3 Punkte vorgesehen?"

Wenn es dadurch zu einem Unfall kommt, ja.

"- Macht es Sinn Einspruch zu erheben? ->Ich war wirklich verdammt vorsichtig!! (Beifahrer ist Zeuge!!)"

Also wegen dieser Begründung eher nicht. Denn man wird Dir trotzdem vorwerfen, Deine Sorgfaltspflicht vernachlässigt zu haben, schließlich hast Du das vorfahrtberechtigte Fahrzeug nicht gesehen und aus dem Nichts aufgetaucht ist es ja auch nicht.

-" Liese sich durch einen Prozess die "Punktvergabe" bis nach Ablauf der Probezeit verzögern, sodass ich keine Nachschulung machen muss?"

Nein. Selbst wenn Du einen Prozeß anstrebst, richtet sich die Anordnung des Aufbauseminars nach dem Zeitpunkt der Tat, nicht nach der Rechtskräftigkeit des Urteils.

Tut mir leid, daß ich nur so blöde Antworten für Dich habe :( Alles Gute!

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24.02.2006, 19:03 Uhr

zu: Missachtung der Vorfahrt mit Unfallfolge

..Najut, aber besser ne negative Antwort als gar keine!.... daher auf jeden Fall Danke!!

Dann lösch ich jetzt den in den letzten 2 Stunden geschriebenen Einspruchsbrief, überweiß die Kohle und hoff meine Akte verschwindet im Takkatukkaland....! 8)

Danke!

...achja, wieviel kostet den das Aufbauseminar erfahrungsgemäß?...ich weiß, wird unterschiedlich sein, aber so'n grober Richtwert wär gut zu wissen...?!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-110 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Vor dem Ausscheren zum Überholen oder zum Vorbeifahren

Beim Verlassen einer abknickenden Vorfahrtstraße in gerader Richtung

Vor dem Wiedereinordnen nach dem Überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-008 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einer Reihe parkender Fahrzeuge in den fließenden Verkehr einfahren. Hinter Ihnen parkt ein Lastzug. Wie beurteilen Sie diese Situation?

Wegen der verdeckten Sicht können von hinten herannahende Fahrzeuge Ihr Fahrzeug erst spät sehen

Wegen der verdeckten Sicht können Sie herannahende Fahrzeuge erst recht spät sehen

Das Einfahren ist hier ungefährlich, weil Sie sich im Schutz des hinter Ihnen stehenden Lastzugs befinden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-107 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch erreichen Sie einen günstigen Kraftstoffverbrauch und geringen Schadstoffausstoß?

Durch einen technisch einwandfreien und richtig eingestellten Motor

Durch volles Ausfahren der Gänge

Durch eine ausgeglichene Fahrweise in niedrigen Drehzahlbereichen