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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern d4shman
05.04.2006, 19:10 Uhr

Hilfe Probezeit geblitzt und angeschrieben

Hallo,

Also erst mal meine Situation:
ich wurde am 26.01.06 In einer 30 Zone mit 23 zuviel gebitzt umd bekam am 30.03.06 den tollen schrieb vom Landkreis.
das ich halt geblitzt wurde und so weiter.

Nun soll ich noch angaben machen aber was soll ich da nun schreien???

Bin noch in der probezeit und habe keine ahnung. Fahrlehrer meinte soll schrieben das ich das schild nich gesehen habe und ich verschlafen habe und sonst zu einer klausur zuspät kämme.

Nun noch eine Frage wie sieht es aus mit der verjahrung(3 Monate oder)???

Was soll ich dehnen schreiben???

Bitte helft mir bitte

danke im voraus!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
05.04.2006, 19:19 Uhr

zu: Hilfe Probezeit geblitzt und angeschrieben

Für diese Frage bietet sich vermutlich eher radarfalle.de an.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-107-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-107-B

Auf eine unebene und verschmutzte Fahrbahn

Auf Arbeiter und Baugeräte auf der Fahrbahn

Auf einen durch die Polizei geregelten Verkehrsablauf

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-010 / 3 Fehlerpunkte

Worauf kann Warnblinklicht hinweisen?

Auf einen Stau

Auf liegen gebliebene Fahrzeuge

Auf Schulbusse, bei denen Kinder ein- oder aussteigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird