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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Grisu 112
08.04.2006, 14:02 Uhr

Feuerlöscher

Hallo an alle,

ich fahre einen Kipper und musste mit entsetzen feststellen das meine zwei feuerlöscher geprüft werden müssten.
Der Prüfer nimmt mir nun meine doch schon sehr verrosteten löschen nicht mehr ab.
ich besorge jetzt neue. FRAGE : wieviele löscher brauche ich eigentlich ? vielen dank für eure hilfe!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
08.04.2006, 14:59 Uhr

zu: Feuerlöscher

Also soweit ich weiß sind Feuerlöscher nur für Kraftomnibusse und Gefahrgut-Fahrzeuge vorgeschrieben, bin mir aber nicht 100% sicher, evtl gibts da noch Vorschriften von der Berufsgenossenschaft.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern computerblicker
08.04.2006, 16:49 Uhr

zu: Feuerlöscher

Nunja, waren 2 drinn, also würd ich auch wieder 2 reinhauen  

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Grisu 112
08.04.2006, 23:17 Uhr

zu: Feuerlöscher

ja ist ja alles schön und gut aber gibt es gesetze und vorschriften dafür?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steinboeckin
09.04.2006, 06:20 Uhr

zu: Feuerlöscher

Hallo,

die IHK in NRW sagt dazu folgendes:

"... Das bedeutet, dass die bis zum 31.12.2002 geltenden Vorschriften Anwendung finden können und die Ausstattung mit einem 2 kg und 6 kg Feuerlöscher für

(!!!) kennzeichnungspflichtige (!!!)

Fahrzeuge ausreichend ist. Ein Hinweis hierzu wird in die RSE aufgenommen.

Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht mussten gem. ADR bisher und müssen auch zukünftig mit einem 2 kg Feuerlöscher ausgerüstet sein (8.1.4.2 ADR). Die ausschließlich für die nationale Beförderung gefährlicher Güter geltende Ausnahme Nr. 26, die bei Beförderungen unter 1.1.3.6 komplett von der Mitnahme eines Feuerlöschers befreit, war bis zum 31.12.2003 befristet. Das bedeutet, dass seit 1. Januar 2004 sowohl bei innerstaatlichen als auch bei grenzüberschreitenden Beförderungen

(!!!) gefährlicher (!!!)

Güter in Mengen, die innerhalb der in der Tabelle gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 liegen, ein 2 kg Feuerlöscher mitgeführt werden muss.

Der Bundesrat hat am 11.04.2003 der Verlängerung der Prüffrist für Feuerlöscher von bisher 1 Jahr auf nunmehr 2 Jahre zugestimmt. Die Prüffrist ist Bestandteil der GGVSE (Anlage 2 zur GGVSE unter b), die mit der "Zweiten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen", veröffentlicht im BGBl. Teil I vom 05.05.2003, in Kraft gesetzt wurde. Die Verlängerung des Prüfintervalls wird mit den Erkenntnissen von zwei internationalen Arbeitsgruppen der ECE WP 15 begründet..."

Und das kam beim Googlen 'raus:

"Nach § 35 g StVZO nur für KOM.

Fahrzeuge, die

(!!!) Gefahrengut (!!!)
transportieren, müssen mit Feuerlöschern ausgestattet sein wobei hier eine Übergangsfrist bis 2007 gilt. Den Bestimmungen nach (ADR) hat ein Fahrzeug mit bis zu 3,5 t Nutzlast zwei Feuerlöscher mit je 2 kg mitzuführen, LKW bis 7,5 t einen Feuerlöscher mit 2 kg und einen mit 6 kg und LKW über 7,5 t müssen zwei Feuerlöscher mit 6 kg dabei haben."

Ergo: Gilt nur für Gefahrguttransporter.

Gruß
steinboeckin

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen bei "Grün" nach links abbiegen, links neben Ihnen will eine Straßenbahn geradeaus weiterfahren. Was ist richtig?

Die Straßenbahn muss warten

Sie müssen warten

Gegenseitige Verständigung, weil keine Regel besteht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen

Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrlinie müssen Sie einhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-004-B

Die linke

Die rechte