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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marcel87
05.05.2006, 02:08 Uhr

Marderschaden -> Versicherung?!

Also.. wie in dem anderen Thread schon gelesen vllt. habe ich bei meinem auto einen marderschaden. der hat mir freundlicherweise das kabel der lambdasonde durchgeknabbert...

das ganze hat sich natürlich erst jetzt beim einbau der neuen sonde herausgestellt...

nun meine frage: ich habe die sonde im grossen auktionshaus geordert... kann ich marderschäden un über die versicherung ablaufen lassen? läuft das dann als höhere gewalt über meine TK oder muss ich die VK in anspruch nehmen?

danke schonmal!
Gruss
Marcel

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
05.05.2006, 14:08 Uhr

zu: Marderschaden -> Versicherung?!

Schau am besten mal in deinen Versicherungsunterlagen nach. Es kann sein, dass die Teilkasko den Schaden abdeckt, ist aber nicht zwingend.

Vollkasko dürfte sich bei der geringen Schadenshöhe wegen Selbstbeteiligung und Höherstufung nicht lohnen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marcel87
05.05.2006, 18:15 Uhr

zu: Marderschaden -> Versicherung?!

naja, flicken geht nicht... der hat richtig schön dran rumgekaut und dann würde das kabel zu kurz werden...

gut, dann werde ich mal gucken, was ich da machen kann! danke schonmal!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121

Auf eine Einbahnstraße von 100 m Länge

Auf eine Zollstelle in 100 m Entfernung

Auf das Verbot der Einfahrt in 100 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hier rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B

Dass Sie entgegenkommende Fahrzeuge erst spät erkennen

Dass Ihr Fahrzeug von anderen nicht rechtzeitig gesehen wird

Dass sich Ampeln von den bunten Leuchtreklamen kaum abheben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-140-B / 3 Fehlerpunkte

Wann müssen Sie blinken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-140-B

Beim Einfahren in den Kreisverkehr

Beim Verlassen des Kreisverkehrs