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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sigi9876
26.05.2006, 10:05 Uhr

Knöllchen in den Niederlanden über 50 Euro

Hab gestern in Maastricht (NL) in einer kleinen Nebenstraße an einer T-förmigen Kreuzung gegenüber der Einmündung angeblich verkehrswidrig geparkt. Begründung der 5 Meter Bereich wurde nicht eingehalten. In Deutschland gilt der 5 m-Bereich nur an der Kreuzung selbst, nicht aber auf der gegenüberliegenden Straßenseite
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Meine Parkposition X

Will hiergegen Widerspruch einlegen. Wer weiß Bescheid und kann helfen????

I I

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
26.05.2006, 13:59 Uhr

zu: Knöllchen in den Niederlanden über 50 Euro

Wenn in den Niederlanden dort das Parken verboten ist (Ich kenne die Rechtslage dort nicht), warum sollte ein Widerspruch dann Aussichten auf Erfolg haben?
Du musst dich als Ausländer über die dortigen Gesetze informieren, nur weil es in Deutschland erlaubt wäre, darfst du dort nich automatisch auch so parken.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lillie
19.03.2007, 13:42 Uhr

zu: Knöllchen in den Niederlanden über 50 Euro

Hallo,
oben aufgeführte Geschichte ist verjährt, schon klar, aber trotzdem hätte ich hierzu eine Frage:

Also, da ich mich gerade auf meine niederländische Theorieprüfung Kl. A vorbereite, hat sich bei mir schon die Selbstverständlichkeit eingeprägt, dass oben aufgeführter Fall eindeutig ein Vergehen darstellt. In NL wird der ganze Kreuzungsbereich mit 5 m als Halte- und Parkverbotszone gesehen. Diese hier wird als T-Kreuzung betrachtet.
Wäre wie oben angegeben, in Deutschland parken an dieser Stelle erlaubt?

Gruß
Lillie

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Zügig abbiegen, da die Fußgänger auf den Fahrzeugverkehr Rücksicht nehmen müssen

Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-102 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung kann das blaue Blinklicht allein (ohne Einsatzhorn) haben?

Ankündigung eines geschlossenen Verbandes

Ohne Einsatzhorn hat das blaue Blinklicht keine Bedeutung

Das Fahrzeug befindet sich auf einer Einsatzfahrt. Sie sollten ihm Platz machen