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15.06.2006, 13:15 Uhr

Feiertagsfahrverbot?

Hallo, heute ist in NRW Feiertag, darf ich trotzdem mit einem Bully (3,5t) und einem anhänger fahren?
danke

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15.06.2006, 13:36 Uhr

zu: Feiertagsfahrverbot?

Das Fahrverbot gilt auch Feiertags. Es gilt für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5t und Lkw mit Anhängern. (Ausnahmen z.B. für verderbliche Güter usw. sind in § 30 der StVO nachzulesen).
Ich vermute aber dennoch, daß Dein Bulli als Pkw eingetragen ist!?
Und selbst wenn, auf 7,5t kommt er ja vermutlich nicht.

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15.06.2006, 13:37 Uhr

zu: Feiertagsfahrverbot?

warnecke war schneller :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-104 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-104

Es kommt

- eine starke Steigung

- eine Kreuzung mit abknickender Vorfahrt

- eine scharfe Rechtskurve

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-106-B

Der rote Pkw

Der blaue Pkw

Ich selbst

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-118 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen eine so beschilderte Straße nicht befahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-118

Pkw

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Lkw