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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern AlexS1987
07.07.2006, 18:14 Uhr

Jemanden im Regen nass gemacht

Hi,

ich habe mal eine Frage: Und zwar bin ich eben im Regen durch die Stadt gefahren. An der Straße stand eine Frau. Ich habe nicht gesehen, dass über die ganze Straße eine Riesen-Pfütze ging, bin da leider durch gefahren und habe die Frau etwas nass gemacht. Sie rief mir das böse Wort Ar....... hinterher. Ich habe danach gewendet um mich bei der Frau zu entschuldigen, aber da war sie schon weg.
Wenn sich die Frau mein Kennzeichen gemerkt hat und es zur Anzeige kommen sollte, was käme dann auf mich zu?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern AlexS1987
07.07.2006, 18:41 Uhr

zu: Jemanden im Regen nass gemacht

Ach du scheiße, aber was sollte ich denn machen, ich konnte dochnet einfach mitten auf der Straße stehen bleiben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern AlexS1987
07.07.2006, 19:09 Uhr

zu: Jemanden im Regen nass gemacht

Hat das auch Auswirkungen auf meine Probezeit?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern neon
07.07.2006, 19:50 Uhr

zu: Jemanden im Regen nass gemacht

wie kannst du eigentlich jeden tag so ruhig schlafen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
07.07.2006, 20:24 Uhr

zu: Jemanden im Regen nass gemacht

>>>Ach du scheiße, aber was sollte ich denn machen, ich konnte dochnet einfach mitten auf der Straße stehen bleiben. <<<

Du sollst auch nicht stehen bleiben, sondern die Geschwindigkeit reduzieren. Durch vorausschauende Fahrweise kann man sowas leicht vermeiden...

Allerdings ist es manchmal auch unvermeidbar, wenn ein großer LKW einen die Sicht versperrt.
Ich hatte mal ein Brummifahrer vor mir der einfach schön mit 50 weiter gefahren ist. Der hat dann 2 Mädels auf dem Bürgersteig schön nass gemacht. Ich dann auch gleich noch hinterher.
Somit haben die gleich 2 Duschen bekommen. ;-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-104 / 3 Fehlerpunkte

Wann dürfen Sie einen unbeschrankten Bahnübergang mit Blinklichtanlage überqueren, nachdem ein Zug durchgefahren ist?

Sobald der Gegenverkehr anfährt, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet

Wenn das rote Blinklicht erloschen ist

Sofort nach dem Durchfahren des Zuges, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102

Sie dürfen nicht abbiegen

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-004 / 3 Fehlerpunkte

Bei stockendem Verkehr müssen bestimmte Bereiche freigehalten werden. Welche sind dies?

Einmündungen

Bushaltestellen mit "Zick-Zack-Linien"

Fußgängerüberwege