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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driv0r
24.07.2006, 12:52 Uhr

zu: Darf ich hier fahren???

Wenn du den Führerschein noch nicht hast, dann nein, ansonsten natürlich ja.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hugh
03.08.2006, 11:10 Uhr

zu: Darf ich hier fahren???

Nein, darfst du nicht. Da das Grundstück nicht eingezäunt ist, handelt es sich zwar nicht um RECHTLICH öffentlichen Verkehrsraum, aber um öffentlichen Verkehrsraum. Solang jederman die Möglichkeit hat dieses Grundstück frei zu befahren (und ich rede hier von KÖNNEN und nicht von DÜRFEN), solang darfst du nicht mit nicht zugelassenen Fahrzeugen oder ohne Führerschein dort fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan1988
04.08.2006, 23:04 Uhr

zu: Darf ich hier fahren???

Und wenn man jetzt sein Grundstück mit Absperrband 'Absperren' also einzäunen würde, wäre es dann erlaubt?  . 

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-113 / 3 Fehlerpunkte

An Haltestellen darf nur gehalten werden, wenn Busse nicht behindert werden. Wie lange dürfen Sie dort höchstens halten?

Minuten

Minuten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123

Es warnt davor, den Seitenstreifen mit Zugmaschinen zu benutzen

Es zeigt, wie hier Lkw geparkt werden müssen

Der Seitenstreifen ist für Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse nicht genügend befestigt