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 Yoshi
03.10.2006, 17:41 Uhr
B ab 17 Umstellung
Moin, mal ne Frage: ich dachte bisher, dass man mit dem Führerschein ab 17, wenn man 18 wird, automatisch alleine fahren darf, auch wenn man den Plastikführerschein noch nicht hat.
Jetzt les ich aber auf so ner Seite das hier:
"Wie lange muss ich mit einem Begleiter fahren?
Bis zum 18. Lebensjahr muss mit Begleiter gefahren werden. Danach wurde eine dreimonatige Übergangsphase eingerichtet, in der der "Kartenführerschein" beantragt und ausgehändigt werden soll. In dieser Zeit muss dennoch mit einem Begleiter gefahren werden."
Heißt das jetzt, dass man mit n bisschen Pech noch 3 Monate warten muss ehe man alleine fahren darf, oder versteh ich das falsch?

 bs01
03.10.2006, 17:51 Uhr
zu: B ab 17 Umstellung
"Jetzt les ich aber auf so ner Seite das hier:" ...
das lesen auf so ner Seite führt halt oft mal zu solchen Fehlinformationen.
Im Klartext: Sobald du das 18. Lebensjahr vollendet hast darfst du ohne Begleiter fahren (allerdings nur im Inland). Innerhalb von 3 Monaten mußt du allerdings den Kartenführerschein beantragen bzw. abholen.
Hier ein Link mit dem Gesetzestext (§ 48a FEV):
http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_48a.php
Gruß
bs01
 deMario
03.10.2006, 18:51 Uhr
zu: B ab 17 Umstellung
moment mal wie bitte?
"Sobald du das 18. Lebensjahr vollendet hast darfst du ohne Begleiter fahren (allerdings nur im Inland)"
??????????????????????????????????????????
Das heisst also so wie du dein Satz geschrieben hast ich dürfte also im Ausland dann obwohl ich 18 bin nur mit Begleitung fahren aha interessant
 Georg_g
03.10.2006, 18:54 Uhr
zu: B ab 17 Umstellung
Nee, das hast du falsch verstanden. Im Ausland darfst du überhaupt nicht fahren, solange du noch nicht den "richtigen" Führerschein erhalten hast. Im Inland darfst du ab dem 18. Geburtstag alleine (also ohne Begleitperson) fahren.
 deMario
03.10.2006, 18:57 Uhr
zu: B ab 17 Umstellung
ok , puh ich hab schon ein Herzinfarkt beinahe bekommen und hab mich grad volle Bulle aufgeregt.
 bs01
03.10.2006, 19:05 Uhr
zu: B ab 17 Umstellung
"ok , puh ich hab schon ein Herzinfarkt beinahe bekommen und hab mich grad volle Bulle aufgeregt. " ...
damit das NICHT passiert habe ich extra einen Link mit dem Gesetzestext beigefügt.
Also: Klicken - Lesen - und wenn nötig, erst DANN aufregen ;-) .
Gruß
bs01
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