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11.11.2006, 20:23 Uhr

Geringfügig höhere Geschwindigkeit

hallo, wann spricht man von Geringfügig höhere Geschwindigkeit? Danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thorsten
11.11.2006, 20:54 Uhr

zu: Geringfügig höhere Geschwindigkeit

Da frag mal einen Richter. Das ist Rechtssprechung und liegt am Einzelfall.
Suche mal bei Google.

Bist du in der Fahrlehrerausbildung?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich Kindern, die auf dem Gehweg spielen. Wie müssen Sie sich verhalten?

Nur kräftig hupen und weiterfahren

Unverändert weiterfahren, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu behindern

Langsamer fahren und bremsbereit sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-104-B / 3 Fehlerpunkte

Weshalb ist es möglich, dass ein Fahrer das Zeichen "Vorfahrt gewähren" an der nächsten Kreuzung nicht wahrnimmt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-104-B

Ausbau und Verlauf der Straße erwecken den Eindruck einer Vorfahrtstraße

Die durchgehende Beleuchtung kann zu der Annahme verleiten, an der Kreuzung Vorfahrt zu haben