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 chickn
14.11.2006, 21:16 Uhr
Rote Nummer mit >Schein ab 17< fahren
Hallo,
ich habe eine dringende Frage. Ich bin 17 Jahre alt und habe bereits seit 8 Monaten die Erlaubnis zum Führen von Fahrzeugen in Begeleitung einer Begleitperson. Am Wochenende möchte ich mein zukünftiges Auto abholen. Wenn ich eine Rote Nummer draufmache (schilder vorhanden), darf ich das Fahrzeug dann normal fahren wenn die Begleitperson dabei ist? Oder gibt es eine Regelung die mir das untersagt? Ich habe in den ganzen Paragraphen nichts gefunden. Bitte helft mir, es ist dringend.
Danke
 to
14.11.2006, 21:21 Uhr
zu: Rote Nummer mit >Schein ab 17< fahren
Steht in Deiner Fahrberechtigung denn drin, dass du nur Kfz der Klasse B mit schwarzen Nummern fahren darfst?
 chickn
14.11.2006, 21:36 Uhr
zu: Rote Nummer mit >Schein ab 17< fahren
Zitat aus der bescheinigung:
"Der Fahrerlaubnisinhaber darf bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kraftfahrzeuge der Klasse B nur in Begleitung einer der genannten Personen führen:"
von Farben oder Kennzeichen steht da nichts :(
 chickn
14.11.2006, 21:38 Uhr
zu: Rote Nummer mit >Schein ab 17< fahren
sry für doppelpost...
ich weiß eben nicht wie es versicherungstechnisch aussieht bei den Roten Nummer. Deshalb frag ich ja :)
 to
14.11.2006, 21:55 Uhr
zu: Rote Nummer mit >Schein ab 17< fahren
»von Farben oder Kennzeichen steht da nichts :( «
Also wenn bei aller deutscher Gründlichkeit nichts davon drin steht, dann wird es wohl auch keine Rolle spielen.
Viel Spaß mit dem neuen Auto!
 chickn
14.11.2006, 22:02 Uhr
zu: Rote Nummer mit >Schein ab 17< fahren
hab ich mir auch gedacht
danke für die hilfe!
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