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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Trish
17.11.2006, 09:41 Uhr

Fahrzeug bei der Polizei vorführen.... Mängelbescheid

Hallo,
ich wurde neulich nachts (07.11.)von den freundlichen Kollegen aufgehalten.
Dabei haben sie festgestellt, dass ich nach meinem Umzug (28.10.) mein Auto und mich selbst noch nicht umgemelet habe. ausserdem fehlte mir das Warndreieck und die rechte Nummernschildbeleuchtung hinten war defekt!

Nun habe ich so einen schönen Zettel mit bekommen, auf dem die Mängel vermerkt sind.
Muss ich mein Auto (Termin 18.11., also morgen) nun bei genau dieser PI vorfürhen oder egal wo usw... ???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MuE
17.11.2006, 11:41 Uhr

zu: Fahrzeug bei der Polizei vorführen.... Mängelbescheid

Also ich würd anrufen und fragen. :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sniperfighter
19.11.2006, 16:31 Uhr

zu: Fahrzeug bei der Polizei vorführen.... Mängelbescheid

ALSO: ich hatte schon öfter mängelbericht.auf der karte die man bekommt steht deutlich drauf das man bei einer TÜV/DEKRA stelle oder einer polizeidienststelle vorführen kann.welche polizeidienststelle ist da egal hauptsache du führst es vor und kriegst auf dem wisch ein stempel mit ner unterschrift die du dann per post wegschicken kannst und die sache is erledigt   

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sniperfighter
19.11.2006, 16:33 Uhr

zu: Fahrzeug bei der Polizei vorführen.... Mängelbescheid

meines wissens nach ist es ok wenn der poststempel das datum vom abgabetermin hat.wenn du dem termin nicht nachkommst wirst du post bekommen wo sie dich nochmal darauf hinweißen mit nochmal so ner karte wo du ausfüllen lassen kannst (weil sie dann denken du hast die alte verloren oda so) und EVENTUELL (muß nicht) eine geldstrafe eine niedrige für das versäumnis.Mängelbericht ist eigentlich nix schlimmes wenn mans so sieht   

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004

Sie dürfen nicht nach rechts abbiegen

Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren

Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach rechts anzeigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-101-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich in dieser Situation?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-101-B

Ich warte vor dem Zebrastreifen, bis der Lieferwagen abgebogen ist

Ich lasse den Fußgänger die Fahrbahn überqueren

Ich schließe sofort zu dem Lieferwagen auf