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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marvin Waack
29.11.2006, 17:50 Uhr

2 mal geblitzt -> Nachschulung?

Moin Moin,
muss man zur Nachschulung wenn man innerhalb eines Monats 2 mal geblitzt wird, im Verwarngeldbereich?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
30.11.2006, 19:57 Uhr

zu: 2 mal geblitzt -> Nachschulung?

kurz und knapp: Nein.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
30.11.2006, 22:10 Uhr

zu: 2 mal geblitzt -> Nachschulung?

kannst dich jeden tag 10x blitzen lassen, passiert auch nix, außer halt jeweils zahlen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MuE
01.12.2006, 07:43 Uhr

zu: 2 mal geblitzt -> Nachschulung?

Falsch jules... gibt auch Fälle in dem Leute aus der Probezeit zur Nachschulung mussten, weil sie mehrmals hintereinander beim falschparken abkassiert wurden...

Sowas bestimmt nicht die Bußgeldstelle sondern die Führerscheinstelle.... und deren Mühlen mahlen noch langsamer...

Aber bei zweimal blitzen wirds noch ok sein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marvin Waack
01.12.2006, 07:57 Uhr

zu: 2 mal geblitzt -> Nachschulung?

Danke für eure Antworten.
Dacht ich mir auch, aber ein Arbeitskollege der selber gerade hin musste behaart da Stock und Steif drauf.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-003 / 3 Fehlerpunkte

Über welche Telefonnummern können Sie nach einem Unfall mit Verletzten die Polizei und einen Not- oder Rettungsdienst erreichen?

0130

110 oder 112

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-116 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-116

Mit Verkehr von Baustellenfahrzeugen

Mit Arbeitern auf der Fahrbahn

Mit Baumaterial auf der Fahrbahn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind