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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Anjamato
19.12.2006, 16:13 Uhr

Hilfe! Kind im Auto nur mit Beckengurt???

Hallo!
Meine Frage:
momentan sitzt eines unserer Kinder(6) mit dem Rücken zur Fahrtrichtung in einem VW-Bus und ist mit einem Beckengurt angeschnallt.
Reicht eine normale Sitzschale oder müssen wir dort einen Kindersitz mit Rückenlehne verwenden? Dann bräuchten wir eine andere Sitzordnung.
Vielen Dank für schnelle Antworten!
Anja

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
19.12.2006, 19:41 Uhr

zu: Hilfe! Kind im Auto nur mit Beckengurt???

eine sitzschale wird reichen. gibt es überhaupt im normalen handel für sechsjährigei noch schalensitze. aller dings sind beckengurte nicht mehr stand of the art.
du wirst bei einem beckengurt auch kaum einen schalensitz montieren können.
für die sicherheit wäre ein anderen sitz besser.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Anjamato
20.12.2006, 14:34 Uhr

zu: Hilfe! Kind im Auto nur mit Beckengurt???

Vielen Dank für die Beantwortung! Wir haben jetzt auch allerdings den ADAC kontaktiert, da gibt es jetzt ein besonderes "Familienprivileg", falls jemand es noch genau wissen möchte.
Trotzdem nochmals herzlichen Dank für die schnelle Antwort!
Lg,
Anja

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-004 / 3 Fehlerpunkte

Was gilt nach diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-004

Höchstens mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Parken ist während des Einkaufens überall erlaubt

Auf spielende Kinder achten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich im Bereich dieses Verkehrszeichens?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108

Sie dürfen halten

Sie dürfen parken

Sie dürfen ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht gefährden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich