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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MrMurphy
20.12.2006, 14:30 Uhr

Die Zeit wurde angerechnet

Hallo,

keine Sorge, die Zeit wurde angerechnet. Das ist das übliche bürokratische Prozedere. Insgesamt darfst du 10 Monate nicht fahren, was bei diesem Alkohlwert auch üblich ist. 5 Monate sind rum, deshalb darf dir erst frühestens nach 5 weiteren der Führerschein wieder ausgehändigt werden.

Gruss

MrMurphy

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern retter
22.12.2006, 13:34 Uhr

zu: Fragen zum Führerschein (entzug etc)

Wen Du deinen Lappen am 09.11.04 gemacht hast und dir das am 30.06.06 pasirt ist wars Du noch in der Probezeit. Und das komt dann auch noch dazu.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132

Auf ein Verbot, schneller als 60 km/h zu fahren

Auf den Anfang der Geschwindigkeitsbeschränkung

Auf das Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.7.01-004 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer Landstraße. Plötzlich fährt vor Ihnen ein Traktor auf die Straße. Wie erreichen Sie einen möglichst kurzen Bremsweg?

Sofort kräftig bremsen und allmählich nachlassen, wenn die Situation es zulässt (degressives Bremsen)

In kurzen Abständen mehrfach kräftig bremsen (Stotterbremse)

Erst vorsichtig und dann zunehmend kräftiger bremsen (progressives Bremsen)

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002

Vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren

Vorfahrt gewähren

Als Rechtsabbieger sind Sie nicht wartepflichtig