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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
02.01.2007, 19:04 Uhr

Wer hätte Schuld?

Hallo,



was ich mal wissen wollte und zwar mein Vw Polo hat hinten nur ein Rückwärtsfahrlicht (weiß) an der rechten Seite und ich hab Mechaniker gefragt ob da nicht Lämpchen oder so kaputt wär und er hat gemeint ne es sind nicht zweil weiß lichter pflicht. Ok dann hab ich überlegt und gedacht was würde passieren wenn ich tagsüber irgendwie rückwarts fahre und keine ahnugn aus parklücke oder so und dern nachfolgende verkerh bemerkt net das ich rückwärts fahre weil ich rückwärtslicht hinten rechts versteckt ist durch irgend win hinderniss übersehn wird und es kommt zum Aufahrunfall wer hat dann schuld, wenn wirklich beide gut aufgepasst haben und trotzdem was passiert?



mfg demario

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
02.01.2007, 19:20 Uhr

zu: Wer hätte Schuld?

kurz und knapp: DU

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-003 / 3 Fehlerpunkte

Bei stockendem Verkehr müssen bestimmte Bereiche freigehalten werden. Welche sind dies?

Grundstückseinfahrten

Bahnübergänge

Kreuzungen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121

Auf eine Ampel

Auf einen Bahnübergang mit rotem Blinklicht

Auf eine Zollstelle

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-111 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-111

Auf ein Verbot für Radfahrer

Auf Radfahrer, die die Fahrbahn kreuzen

Auf einen Radweg