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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tigermaeuschen
17.01.2007, 14:34 Uhr

Bußgeld : 35 Euro! Droht Nachschulung?

Nach nun zweimonatigen warten, kam der brief der Verwaltungsbehörde. Dort wird eine Geldbuße von 35 euro festgelegt... Muss ioch nun zur Nachschulung?! Würde mich über eine Antwort freuen   

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
17.01.2007, 14:47 Uhr

zu: Bußgeld : 35 Euro! Droht Nachschulung?

nein, erst bussgelder ab 40€ geben grundsätzlich punkte und damit grundsätzlich aufbauseminar.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
17.01.2007, 16:52 Uhr

zu: Bußgeld : 35 Euro! Droht Nachschulung?

Na ja, das es durch Punkte grundsätzlich ein Aufbauseminar gibt, stimmt aber nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
17.01.2007, 17:42 Uhr

zu: Bußgeld : 35 Euro! Droht Nachschulung?

@durban: einzige Ausnahme ist der Punkt fürs Handy, oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
17.01.2007, 18:54 Uhr

zu: Bußgeld : 35 Euro! Droht Nachschulung?

Im Privatbereich, aber auch im Juristendeutsch werden die Worte "Grundsatz" und "grundsätzlich" jedoch oft relativierend verwendet - als übliche Richtschnur, von der in Einzelfällen auch abgegangen werden kann.

quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsatz

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
17.01.2007, 19:32 Uhr

zu: Bußgeld : 35 Euro! Droht Nachschulung?

Die meisten Verstöße gegen die StVGZO sind B-Verstöße, wenn sie im Punktebereich liegen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
17.01.2007, 22:04 Uhr

zu: Bußgeld : 35 Euro! Droht Nachschulung?

Wenn ihr es schon so genau nehmt:

Bei einem "Bußgeld" in Höhe von 35 Euro handelt es sich um eine gebührenpflichtige Verwarnung (somit auch um ein Verwarnungsgeld).
Bußgelder bewegen sich innerhalb eines Rahmens von 40 - 750 Euro.
Verwarnungsgelder im Bereich von 5 - 35 Euro (wobei es natürlich auch noch die "gebührenfreie" mündliche Verwarnung gibt).

Gruß
bs01

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tigermaeuschen
22.01.2007, 13:16 Uhr

zu: Bußgeld : 35 Euro! Droht Nachschulung?

Dankeschön   

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126

Auf das Ende einer Zone mit einer

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-101-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-101-B

Auf Wildwechsel hinter der Kurve

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-105 / 3 Fehlerpunkte

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